Leine zu locker?: Wenn der Hund etwas anstellt, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommen muss © Ogutier / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 10.08.2022 um 15:05
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Bisschen was hinzuverdienen und mit fremden Hunden Gassi gehen? Heutzutage durchaus üblich. Oder der Kumpel springt ein und greift zur Leine. Doch wer haftet, wenn der Hund was verbockt? Die R+V Versicherung hat die Lösung parat.

Nicht immer haben Hundebesitzer ausreichend Zeit, um mit ihrem Liebling vor die Tür zu gehen. In diesem Fall müssen andere ran. Entweder Freunde oder Bekannte oder aber sogenannte Hundesitter. Die erledigen das auch, nehmen aber dafür Geld.

Allen gemein bleibt die Frage, ob sie haften, wenn der Hund etwas Unschönes anstellt. Vielleicht sogar etwas teures Unschönes. Zum Beispiel so: „Beim Gassi Gehen kann es schnell zu einem Verkehrsunfall kommen, etwa weil der Hund sich plötzlich losreißt und auf die Straße rennt”, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtspezialist bei der R+V Versicherung.

Sein Haus erklärt deshalb auch gleich die Lage: Grundsätzlich haften die Hundebesitzer unbegrenzt für alle Gefahren, die von dem Tier ausgehen, teilt die R+V mit. Dabei ist es übrigens egal, ob Dinge oder Menschen zu Schaden kommen. Andere Tiere gelten im deutschen Rechtssystem zwar nicht als Gegenstände, werden aber bis auf ein paar Ausnahmen so behandelt.

Passen Hundesitter gewerblich auf die Tiere auf, gelten leicht andere Regeln. So sagt Barthelmann: „Normalerweise wird mit ihnen ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen. Dann sind viele Schäden über das Unternehmen abgedeckt.“ Trotzdem seien die Hundeeigentümer nicht immer komplett aus der Haftung raus.

Weshalb die R+V eine Tierhalterhaftpflicht empfiehlt. Die deckt nicht nur Schäden ab, wenn der Halter dabei ist, sondern auch, wenn ein anderer das Tier durch die Gegend führt. Kann also nicht schaden.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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