- Von Manila Klafack
- 16.08.2022 um 15:54
Die Unwetter der vergangenen Wochen und Monaten machen auch vor den Schrebergärten nicht Halt. Umgestürzte Bäume, defekte Dächer, beschädigte Garten- oder Gewächshäuser können hohe Kosten mit sich bringen. Denn: „Bei Schrebergärten greifen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht“, sagt Christine Gilles von der R+V Versicherung.
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Diese würden nur einspringen, wenn sich Nebengebäude direkt auf dem Grundstück des Wohnhauses befinden. „Deshalb sollten Schrebergärtnerinnen und Schrebergärtner ihre grüne Oase mit einer speziellen Police absichern“, empfiehlt Gilles. Dabei gehe es nicht nur um Schäden durch Unwetter. Ebenfalls eingeschlossen seien Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Feuer.
Ein weiterer Hinweis der Expertin: „Einige Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern eine Gruppenversicherung an. Wer sich dieser anschließen möchte, sollte vorher genau prüfen, welche Schäden sie abdeckt.“
Weitere Tipps der R+V:
- Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten bei Unwetterwarnungen vorbeugen und ihren Garten wetterfest machen, also beispielsweise Gartenmöbel und Blumentöpfe sichern und das Dach auf Dichtigkeit prüfen. Mindestens einmal im Jahr sollten zudem die Bäume auf dem Grundstück einer Kontrolle unterzogen werden.
- Nach dem Sturm ist ein gründlicher Check fällig – auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden zu sehen sind. Das gilt besonders für das Gartenhaus und die Bäume.
- Wer einen Schrebergarten besitzt, haftet unter Umständen auch für Schäden an anderen Parzellen, etwa wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Dann tritt normalweise die Privathaftpflichtversicherung ein.
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