Wer füllt den Antrag auf Rechtsschutz aus? © Augusto Ordóñez / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 17.08.2022 um 13:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:25 Min

Oh nein! Es droht Streit, ein anderer Mensch droht mit Anwalt. Nicht schön, aber dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung. Doch wer füllt den Antrag aus? Man selber, oder geht man damit schon zum Anwalt des Vertrauens? Wir haben uns umgehört und sehr unterschiedliche Ansichten zusammengetragen.

Ich muss Sie gleich zu Beginn enttäuschen: In dieser Geschichte gibt es keinen Sieger. Es gibt kein richtig, kein falsch. Jeder der Beteiligten geht die Sache ein kleines bisschen anders an. Und jeder hat Gründe, Argumente, Sichtweisen. Alle irgendwie nachvollziehbar. Nicht gut für alle, die klare Verhältnisse bevorzugen. Verständlich.

Worum es geht? Um eine auf den ersten Blick recht einfache Frage: Wer stellt die sogenannte Deckungsanfrage, wenn rechtlicher Zoff droht und die Rechtsschutzversicherung zahlen soll? Der Anwalt? Der Mandant? Der Makler? Oder alle drei an einem Tisch? Nun ja, das dürfte wohl wirklich nicht realistisch sein.

Hört man sich ein wenig um, kommt bereits die erste Überraschung daher. Denn offenbar ist derjenige, der am häufigsten so einen Antrag ausfüllt: der Anwalt. „Wir machen das fast immer, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist“, sagt beispielsweise Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Er habe das auch von anderen Kanzleien gehört, es sei üblich.

Das schmeckt wiederum nicht jedem Versicherer. Bei der Roland Rechtsschutz sieht man es als „Aufgabe des Kunden an, die sich als Vertragspflicht aus dem Versicherungsvertrag und den zugrundeliegenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ergibt“, wie der Versicherer auf Anfrage mitteilt. Weshalb er empfiehlt, dass sich Kunden persönlich telefonisch melden, bevor sie zum Anwalt gehen.

Zwar hat man auch bei Roland festgestellt, dass Anwälte Leistungsanträge übernehmen. „Nichtsdestotrotz setzt sich Roland dafür ein, das zu ändern. Denn für den Kunden ist es immer am besten, sich zuerst an den Rechtsschutzversicherer zu wenden“, lässt der Versicherer verlauten. Und warum? „Dann entsteht von Anfang an Transparenz über den Versicherungsschutz, und wir können mit Angeboten wie einer außergerichtlichen Konfliktlösung weiterhelfen, die häufig sehr viel schneller zu einer Lösung führen als der Gang zum Anwalt.“

Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Wirth. Sein Argument: Wenn der Anwalt den Antrag bearbeitet, ist das effektiver, und es geht weniger schief. „Wir wissen in der Regel, was konkret an Infos gegenüber der Rechtsschutzversicherung erforderlich ist, um so sicher wie möglich eine Deckungszusage zu erhalten“, so der Anwalt. „Ein falscher Zungenschlag und das Kind ist in den Brunnen gefallen. Es wird auch gegenüber den Kunden schneller mal nonchalant ohne berechtigten Grund die Deckung verweigert, wenn vielleicht laienhaft am Telefon angefragt wird.“ Eine strukturierte, schriftliche, kurze, knackige Anfrage vom Fachanwalt für Versicherungsrecht laufe deutlich schneller erfolgreich durch die Schadensabteilung.

Seite 2: Bei Rückfragen kommen auch mal ein paar Stunden zusammen

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content