- Von Andreas Harms
- 24.08.2022 um 17:12
Im Ausland kracht es auf den Straßen wieder häufiger. So gingen laut dem Versicherungsverband GDV im vergangenen Jahr 23.501 Anrufe beim Zentralruf der Autoversicherer ein, um Unfälle von in Deutschland zugelassenen Wagen im europäischen Ausland zu melden. Und zwar nicht verschuldete Unfälle, wie der Verband betont.
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Im Jahr 2020 waren es noch 21.029 Anrufe, damit beträgt der Zuwachs 11,8 Prozent. Spitzenreiter in der Statistik ist Italien. Dort war 4.199 Mal ein deutsches Auto in einen Unfall verwickelt, was einen Anteil von 17,9 Prozent ergibt. Auf Rang 2 folgt Frankreich mit einigem Abstand und 3.282 Unfällen (14,0 Prozent) und auf Rang 3 die Niederlande mit 2.699 (11,5 Prozent).
Wie in der Urlaubszeit nicht anders zu erwarten, passiert das meiste im Sommer. 55 Prozent der Anfragen verteilen sich auf die Monate von Juni bis September. Ganz vorn liegt der August mit allein 4.505 Unfällen, also fast jedem fünften.
Und hier hat der GDV übrigens ein paar Tipps für die Fahrt ins Ausland zusammengestellt:
Europäischer Unfallbericht
Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht es, einen Unfall im In- und Ausland aufzunehmen. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder hier zum Herunterladen verfügbar.
Zentralruf der Autoversicherer
Er hilft nicht nur bei Unfällen in Deutschland unter der kostenfreien Nummer 0800 25 026 00, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland. Aus dem Ausland ist er unter +49 40 300 330 300 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden.
In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt das der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Das geht nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz und allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen.
Grüne Karte
Sie ist zwar mittlerweile schwarz-weiß und in der EU nicht mehr vorgeschrieben, laut GDV ist sie dennoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Einreise zum Beispiel in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Seit Ablauf der Übergangsfrist nach dem Brexit übrigens auch ins Vereinigte Königreich. Fahrzeughalter erhalten die grüne Karte bei der eigenen Kfz-Versicherung.
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