- Von Karen Schmidt
- 12.09.2022 um 13:39
Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Makler und Vermittler eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) soll insbesondere Kunden finanziell schützen, wenn der Vermittler Mist baut. Aber auch die Vermittler selbst sind im Ernstfall abgesichert.
Wie bei allen Versicherungsverträgen gehört auch die VSH regelmäßig auf den Prüfstand: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Gibt es neue Geschäftsfelder und -praktiken, die vielleicht noch nicht enthalten sind? Sind alle Produkte, zu denen der Vermittler und sein Team berät, vom Versicherungsschutz umfasst?
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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hatte im September 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb hat der Verband diese Liste zusammen mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH nun überarbeitet und aktualisiert. Auch das Feedback aus der Branche haben man dabei berücksichtigt, heißt es.
Wirth: „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen.“
>>> Die Checkliste ist kostenlos auf der Webseite des AfW abrufbar.
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