Bunte Wohnungen in Berlin Mitte: Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil zur Selbstbeteiligung in Gebäudeversicherungsverträgen. © picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
  • Von Redaktion
  • 16.09.2022 um 15:15
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Die Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung führt in Eigentümergemeinschaften nicht selten zu Streit. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Auch wenn Schäden nur einzelne Wohnungen betreffen, müssen sich alle Eigentümer beteiligen. Hier kommen die Infos.

Hier geht es zum Artikel auf Wirtschaftswoche.de.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content