- Von Manila Klafack
- 20.09.2022 um 09:35
Neben Fahrrädern und Elektrofahrrädern erfreuen sich Elektroroller, die E-Scooter, steigender Beliebtheit als Alternative zum Auto oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit drei Jahren prägen sie das Bild der Innenstädte. Doch die flotten Elektroflitzer fallen im Gegensatz zu Pedelecs mit bis zu 25 km/h unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV). Denn sie fahren komplett ohne Muskelkraft. Das Mindestalter zum Fahren beträgt 14 Jahre. Wenn die E-Scooter nicht langsamer als 6 und nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, besteht damit Versicherungspflicht. Eine private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus.
Für E-Scooter gilt auch die Versicherungsplakette
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt, wie bei Mofas oder Mopeds, vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres und wird über eine selbstklebende Versicherungsplakette nachgewiesen. Jedes Jahr gibt es die Plakette in einer anderen Farbe und der Versicherer versendet sie nach Vertragsabschluss. Sie muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. „Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung für den E-Scooter kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie leistet zum Beispiel bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Tier“, sagt Niko Hennig, Abteilungsleiter des Produktbereichs Schaden/Unfall der Itzehoer Versicherung.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags einer E-Scooter-Versicherung hängt bei vielen Versicherern vom Alter des Fahrers ab sowie dem Umfang der Absicherung. Ab einem Alter von 23 Jahren sind die Beiträge am günstigsten. „Manche Anbieter verzichten allerdings auf die altersabhängige Beitragsberechnung“, so Hennig. Da für die Höhe des Beitrages immer ein Versicherungsjahr (von März bis Februar) zugrunde gelegt wird, verringert sich der Betrag, je nachdem, in welchem Monat die Versicherung abgeschlossen wird.
Betriebserlaubnis muss vorhanden sein
Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass die E-Scooter verkehrssicher sind. Dafür benötigen sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). „Darauf sollte bereits beim Kauf geachtet werden, da sonst ein Nachrüsten notwendig ist und der E-Scooter beim TÜV oder der Dekra zur Abnahme vorgestellt werden muss. Fehlt diese Betriebserlaubnis, dürfen die Roller nur auf Privatgrundstücken und nicht im Straßenverkehr genutzt werden“, so der Hinweis des Experten. Für die Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen sind unter anderem Bremsen, Lenkung und Beleuchtung wichtig.
Nutzt ein Fahrer einen E-Scooter als Ersatz für eine Auto- oder Motorradfahrt, können die Fahrzeuge einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Nämlich dann, wenn sie nach einer Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr den restlichen Weg beispielsweise zur Arbeit erleichtern.
Wichtige Regeln für die Nutzung eines E-Scooters:
· Mindestalter des Fahrers 14 Jahre
· Versicherungspflicht (mindestens Haftpflichtversicherung)
· Nicht zu zweit fahren
· Helm ist nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen
· Betriebserlaubnis für das Fahren im Straßenverkehr notwendig
· Kein Alkohol (für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit für Pkw gilt 0,0 Promille)
· Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille um eine Straftat (bei alkoholbedingten Ausfällen bereits ab 0,3 Promille eine Straftat)
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