- Von Redaktion
- 20.09.2022 um 08:49
Auch wenn es nicht jedem so vorkommt, weil unsere Hunde ja Familie für uns sind, ist es dennoch ein Privileg, einen Vierbeiner im Haus zu haben. Ich weiß, dass es nicht gerne gehört wird, aber ein Haustier ist Luxus.
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Die medizinische Versorgung in Deutschland ist aktuell noch deutlich günstiger als in anderen europäischen Ländern – zum Beispiel in England oder Schweden. Da alle Kosten steigen und Mitarbeiter fair bezahlt werden müssen, wird mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland de facto aber erheblich teurer werden. Das muss auch passieren, damit die Zukunft der tiermedizinischen Versorgung gesichert ist. Sonst gibt es bald niemanden mehr, der den Job machen will.
Übrigens: Aufgrund der sehr hohen Kosten für die tiermedizinische Behandlung sind in Schweden über 80 Prozent und in England über 50 Prozent aller Hunde kranken- oder OP-versichert.
Worum geht es genau?
Es geht um eine sehr weitreichende Änderung der GOT. Hierüber hat die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Bundesrat entschieden. Diese regelt verpflichtend die Gebühren für jede einzelne Leistung beim Tierarzt. Dieser ist verpflichtet, die in der GOT genannten Sätze abzurechnen. Dabei wird nicht unterschieden, ob ein Hund aus dem Tierheim oder von einem Züchter kommt. Maßgeblich ist die Tierart und eben der festgeschriebene Satz in der GOT.
Welchen Spielraum hat der Tierarzt?
Er kann entweder den ein- bis dreifachen Satz (in der normalen Sprechstunde) oder den zwei- bis vierfachen Satz (im Notdienst) abrechnen. Der sogenannte Leistungspreis ist in der GOT fest geregelt und daran muss sich der Tierarzt auch halten.
Ein Beispiel:
Der Tierarzt hat sich für den zweifachen Satz in der normalen Sprechstunde entschieden. Bei der Position „Allgemeine Untersuchung“ heißt das: Leistungspreis Hund mal zwei. Das sind gleich 56,22 Euro brutto. So viel müsste der Tierhalter also laut neuer GOT bezahlen.
Die GOT wurde zuletzt 1999 umfassend an den aktuellen tiermedizinischen Kenntnisstand angepasst – trotz der ständig gestiegenen Kosten für Tierärzte. Im Jahr 2020 wurde bei einer „kleinen“ Änderung der GOT schon eine Gebühr für den Notdienst und die Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeit zum vierfachen Satz eingeführt.
Die Leistungsgebühr wurde jedoch seit dem Jahr 1999 nicht gravierend verändert, sodass hier dringend eine Nachbesserung notwendig war. Denn auch unsere Tierärzte haben deutlich gestiegene Betriebs- und Personalkosten.
Wir können natürlich nicht wissen, zu welchem Satz der Tierarzt Ihres Kunden abrechnen wird. Es ist möglich, dass er die Erhöhung der Gebühren ein wenig abfedert und zum Beispiel seine Leistungen nicht zum zweieinhalbfachen Satz, sondern zum eineinhalbfachen Satz abrechnet. Allerdings ist es auch wahrscheinlich, dass es beispielsweise eine Steigerung vom zweifachen auf den dreifachen Satz geben wird.
Jetzt machen sich die Tierärzte die „Taschen voll“!
Diese Aussage höre ich aktuell immer wieder. Aber ist das wirklich so? Hier mal ein Beispiel, wie sich die Anzahl der Tierkliniken in Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
Ein Hauptgrund für diese Entwicklung sind die in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten im veterinärmedizinischen Bereich. Vielen Tierärzten ist es in der Vergangenheit nicht möglich gewesen, das Personal angemessen zu bezahlen. Die Folge daraus ist, dass heute fast jede Tierklinik beziehungsweise jeder Tierarzt händeringend nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sucht. Dies ist auch die Erklärung für die stark gesunkene Zahl von Tierkliniken in unserem Land.
Die Folge daraus ist auch klar: Die tiermedizinische Versorgung sinkt und kann in Teilen nur noch unzureichend geleistet werden. Hinzu kommt, dass die Zahl der Hunde in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist: auf mittlerweile über 12 Millionen. Dies führt aktuell schon zu erheblichen Engpässen in der tierärztlichen Versorgung.
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