- Von Andreas Harms
- 08.12.2022 um 11:59
Planen Sie einen Ski-Urlaub? Dann empfiehlt Ihnen der Bund der Versicherten (BdV) unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung. „Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind“, sagt Vorständin Bianca Boss. Wichtige Ergänzung sei die Absicherung von Unfällen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten über eine private Unfallversicherung.
BdV hält Klauseln von vier Reisekrankenversicherungen für unwirksam
Diese neuen Regeln gelten auf den Pisten
Das sollten Versicherte bei einer Auslandskrankenversicherung beachten
Als regelrechte Kostenfalle bezeichnet der BdV den Rücktransport. Denn selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Behandlung im Ausland wegen eines vorhandenen Sozialversicherungsabkommens bezahlt – den eventuell nötigen Transport nach Deutschland zahlt sie nicht.
„Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, sagt Boss. Das gleiche könne übrigens auch für privat Versicherte gelten.
Allerdings könnten Menschen mit chronischen Krankheiten Probleme bekommen, so eine Auslandsreisekrankenversicherung zu bekommen, räumen die Verbraucherschützer ein. Dann solle man sich unbedingt vor der Reise an die Krankenkasse wenden.
Außerdem sollte man darauf achten, ob der Versicherer Alkohol- oder Drogenklauseln ins Vertragswerk geschrieben hat. Falls ja, riskiert man schon den Versicherungsschutz, wenn man auf der Hütte ein Bierchen zischt. Deshalb: Lieber vorher mal nachschauen.
Weitere wichtige Versicherungen für einen Ski-Urlaub sind:
- Haftpflichtversicherung – zahlt, wenn man beim Wintersport andere Menschen schädigt
- Unfallversicherung – zahlt, wenn man durch einen Unfall selbst dauerhaften Schaden nimmt. Laut BdV sollte man darauf achten, ob sie auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze übernimmt. Er empfiehlt dafür eine Versicherungssumme von 25.000 bis 30.000 Euro
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen – zahlen eine Rente, wenn man durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kann
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