- Von Lorenz Klein
- 08.03.2023 um 15:45
Endlich liegt sie vor – die mit Spannung erwartete Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (wir berichteten).
Erklärtes Ziel der Union war es, der Ampel eine einheitliche Positionierung zu einem möglichen Provisionsverbot abzuverlangen. Klar ist – und wohl auch wenig überraschend: Diese einheitliche Positionierung gibt es nicht. Jedenfalls jetzt noch nicht.
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„Wird ein Provisionsverbot kommen, letzten Endes?“ – „Nein“
Grüne wollen Provisionsverbot – und riskieren Zwist mit FDP
Die Meinungsbildung der Bundesregierung ist zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird im Lichte der zu erwartenden Vorschläge der Europäischen Kommission hierüber entscheiden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung mit der Drucksache (20/5905 vom 3. März 2023). Das Dokument liegt Pfefferminzia vor.
Immerhin wird aber deutlich, dass die Bundesregierung zum Beispiel nicht der Meinung ist, dass Honorarberatung der provisionsbasierten Beratung systematisch überlegen sei. „Jede Art der Anlageberatung hat Vor- und Nachteile, die der Anleger im Einzelfall gegeneinander abwägen und denen die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit Rechnung tragen muss“, heißt es hierzu.
Hier schimmert also eine Haltung durch, die Vermittlerverbände gerne so zusammenfassen: Soll der mündige Bürger doch eigenständig darüber entscheiden dürfen, wie er sich beraten lassen will – über die Zahlung einer Provision oder die Entrichtung eines Honorars.
Der BVK kann mit der Replik der Bundesregierung gut leben
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich dann auch überaus wohlwollend über die Antworten der Bundesregierung geäußert: „Auch wenn die Positionierung der Bundesregierung gegenüber einem EU-Provisionsverbots noch nicht abgeschlossen ist, enthalten die Antworten wichtige Argumente, die gegen ein Provisionsverbot sprechen“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
So verweist Heinz auf den Umstand, wonach der Bundesregierung und der Bafin keine Erkenntnisse vorlägen, nach denen die Provisionen in Deutschland systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führten. Auch der Hinweis, dass jede Anlageberatung unabhängig vom Vergütungsmodell Vor- und Nachteile habe, entspreche der Position des BVK, „dass letztlich der Verbraucher entscheiden soll, welche Vergütungsart er bevorzugt“.
Vorbild Niederlande? Die Ampel ist da vorsichtig
Weiter begrüßt es der BVK, dass die Bundesregierung auch zum Provisionsverbot in den Niederlanden Stellung bezieht. Das Verbot im Nachbarland wird von Verbraucherschützern gerne als eine Art Blaupause herangezogen – doch die Bundesregierung mahnt zu einer differenzierten Sichtweise. So seien die Beobachtungen aufgrund struktureller Unterschiede im Altersvorsorgesystem der Niederlande nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragbar und könnten zudem „unterschiedlich interpretiert und bewertet“ werden.
Beispielsweise kann der dort nach Informationen der Bafin zu beobachtende Anstieg des beratungsfreien Geschäfts (einschließlich reinem Ausführungsgeschäft, sogenanntes Execution-only) aus Sicht des Verbraucherschutzes durchaus kritisch gesehen werden, da es regulatorisch ein niedrigeres Schutzniveau bietet und deshalb ein besonderes Maß an Finanzkompetenz voraussetzt.“
Salopp formuliert: Die Finanzprofis unter den niederländischen Bürgern haben sich mit dem Provisionsverbot prima arrangiert – wer sich aber nicht so sehr mit Finanzthemen auskennt, droht dort leer auszugehen.
Seite 2: CDU-Finanzexperte Brodesser: Antwort zeigt einmal mehr Zerstrittenheit der Ampel
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