Fabian von Löbbecke © Screenshot HDI bAV-Expertenforum
  • Von Lorenz Klein
  • 12.05.2023 um 17:24
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So wie die Altersvorsorge insgesamt befindet sich auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Strudel politischer Interessenskonflikte. Auf dem 16. HDI bAV-Expertenforum ging es deshalb vor allem um die Frage, wie sich Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler praxistauglichen Strategien bedienen können.

Der Altersvorsorge in Deutschland ist irgendwie der Drive abhandengekommen. Die Politik hat eine Fokusgruppe pAV und einen Fachdialog bAV ins Leben gerufen, um die großen Linien vorzuzeichnen für die künftige Entwicklung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge im Lande. Doch ob die beiden, nun ja, Gremien im Sommer DEN großen Wurf aus dem Hut zaubern werden? Man darf skeptisch sein – gerade mit Blick auf die dürftigen Ergebnisse der Rentenkommission zu Zeiten der großen Koalition. Und wer kennt ihn nicht, den alten Kalauer: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.“

Zu hören war dieser Spruch kürzlich wieder auf dem 16. HDI bAV-Expertenforum in Köln, an dem am Montag rund 200 Maklerinnen und Makler virtuell teilnahmen. Aufgegriffen hatte ihn HDI-Manager Fabian von Löbbecke. Aber es ging dem bAV-Experten nicht um plattes Politiker-Bashing, sondern um folgenden Punkt: Liebe Vermittlerinnen und Vermittler da draußen, lasst euch nicht beirren von Dingen, die ihr nicht beeinflussen könnt. Dazu zählen neben dem politischen Geschäft unbedingt auch die berechtigten Sorgen der Menschen vor Krieg und Inflation.

Kurzum: Lasst uns das Beste aus den leider nicht allzu schönen Gegebenheiten machen, lautete die (sehr frei übersetzte) frohe Botschaft des Vorstandsvorsitzenden der HDI Pensionsmanagement AG und HDI-Leben-Vorstands. Er wolle den Vermittlerinnen und Vermittlern statt „Schwarzmalerei“ eine „bunte, farbenfrohe Welt der bAV“ eröffnen, so von Löbbecke. Wie diese bunte Welt aussieht, dazu später mehr.

„Es bleibt noch eine Menge zu tun für uns“

Zuvor machte HDI-Vertriebsvorstand Thomas Lüer in seinem Eröffnungsvortrag auf weniger farbenfrohe Zahlen aufmerksam: „Über 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besitzen noch keine betriebliche Altersvorsorge.“ Das sei leider ein Fakt, so Lüer, und „ein großes Feld, dem wir da gegenüberstehen“. Dabei bestünden die Lücken weniger bei den Großunternehmen, sondern vielmehr bei den Mittelständlern und auch bei den kleinen und Kleinstunternehmen, wie Lüer ausführte. Zudem weise die bAV im Osten der Republik eine deutlich geringere Durchdringung auf als im Westen. „Es bleibt also noch eine Menge zu tun für uns, insbesondere auch für uns im Vertrieb, dieses Thema weiter zu fördern“, führte der HDI-Vorstand aus. Und es bleibe auch „eine Menge zu tun in der Kommunikation“. Es gehe darum, die Unternehmen dazu bewegen, so Lüer, „sich an der bAV zu beteiligen und den Endkunden klarzumachen, welche Möglichkeiten es für sie gibt“.

Und genau an diesem Punkt setzte Fabian von Löbbecke später an: Es gibt so viele Möglichkeiten in und um der bAV herum, lasst sie uns gemeinsam nutzen! „Förderung hat viele Farben“, hieß es dann auch auf einer entsprechend bunt gehaltenen Folie, auf der verschiedenste Farbtöpfe abgebildet waren. Jede Farbe stand dabei für eine Produktspielart, die jeweils verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten eröffnet: Riester- und Basisrente, private Altersvorsorge, steuerfreie Sachzuwendung und natürlich die betriebliche Altersversorgung.

Das sei die „Lebensrealität eines bAV-Vertrags“

Worauf von Löbbecke hinaus wollte: Künftig müsse es noch mehr darum gehen, diese unterschiedlichen Förder-Töpfe klug aufeinander abzustimmen. Und dazu skizzierte er den Zuschauern ein typisches Praxisbeispiel: „Ich wette 99 Prozent der Arbeitnehmer, die Sie beraten, starten mit einer Entgeltumwandlung oder einer Arbeitgeberfinanzierung.“ Wenn ein solcher Arbeitnehmer dann zum Beispiel irgendwann ein Sabbatical oder eine anderweitige Auszeit nehme, verhindere dies, dass er noch Entgeltumwandlung gemäß Paragraf 3/63 Einkommenssteuergesetz (EstG) betreiben könne. „Dann bin ich schon im Bereich der privaten Fortführung – und dann gelten die Spielregeln der privaten Altersvorsorge“, wie von Löbbecke betonte.

Ein Klassiker sei auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen und sie ihre Direktversicherung auf Riester-Förderung umschalten. Wenn diese Phase vorbei sei, gehe es wieder mit der Entgeltumwandlung weiter. „Aber sind wir mal ehrlich“, gab von Löbbecke zu bedenken, „die meisten bleiben doch nicht ein Leben lang bei der gleichen Firma. Das heißt, in der Regel ereilt jeden bAV-Vertrag einmal das Thema private Fortführung.“ Man könne den Vertrag zwar auch übertragen, aber häufig werde der einfach privat fortgeführt – das sei die „Lebensrealität eines bAV-Vertrags“.

Die Pointe dieser Lebensrealität mache sich dann in der Rentenphase bemerkbar, fuhr von Löbbecke an einem Beispiel fort: „Jetzt fließt die Rente von 200 Euro – und jetzt haben wir als Anbieter die charmante Aufgabe das alles auseinander zu halten.“ Welche Vertragsphase wurde gefördert nach Paragraf 3/63? Zu welcher Zeit galt die private Fortführung des Vertrags, ohne dass die Person aus dem Unternehmen schied? Letztere Frage sei allein schon deshalb wichtig, weil dann die Sozialversicherung anders zu behandeln sei, als wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen hätte, wie der bAV-Experte erklärte. „All das, was wir in den Farben beschrieben haben, kann in einem bAV-Vertrag passieren – und wir als HDI haben es extrem professionell umgesetzt, diese ganzen Töpfe, Logiken und Meldungen sauber zu sortieren, ein System, das in sich komplett stimmig ist“, gab sich von Löbbecke gegenüber den zugeschalteten Maklerinnen und Maklern selbstbewusst.  

„bAV kostet nur die Hälfte“

Und dieses Selbstbewusstsein dürfte sich vor allem darauf gründen, dass HDI nach eigenen Angaben ein sehr gutes Neugeschäft in der betrieblichen Altersversorgung vorzuweisen hat. Mit Blick auf die ersten Monate des laufenden Jahres erklärte von Löbbecke im Nachgang des bAV-Forums vor Pressevertretern, dass die bAV – anders als im Gesamtmarkt – besser laufe als die private Vorsorge.

Dass die bAV so gut im Altersvorsorgemarkt positioniert sei, liegt dem HDI-Manager zufolge auch daran, dass der alte Vertriebsspruch „bAV kostet nur die Hälfte“ nach wie vor gelte. Von Löbbecke hatte dies anhand aktueller Berechnungsgrößen exemplarisch dargestellt – und kam im Ergebnis dazu, dass die bAV den Arbeitnehmern aufgrund von Steuern und Sozialabgaben lediglich 50 Prozent ihres Netto-Einkommens koste. Zudem betonter er, dass die geminderten Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (die ja in der Entgeltumwandlung unvermeidlich sind, weil der bAV-Beitrag aus dem Bruttolohn gezahlt wird) durch den gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschuss kompensiert werde. „bAV: Das rechnet sich“, so das Resümee eines positiv gestimmten von Löbbecke.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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