- Von Lorenz Klein
- 02.06.2023 um 14:30
Die Finanzaufsicht Bafin hat jüngst in einem Merkblatt dargelegt, wie und wo sie künftig den Lebensversicherern stärker auf die Finger schauen – und im Bedarfsfall auch hauen – möchte. Was im Papier drin steht, kommt beim ehemaligen Chef des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, überwiegend gut an: „Die Bafin benennt klar das Kostenproblem und den Interessenskonflikt durch hohe Provisionen“, kommentiert Kleinlein das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ in einer Mitteilung.
Kleinlein ist nach seiner langjährigen Karriere beim BdV wieder als unabhängiger Versicherungsmathematiker tätig – und bleibt in dieser Funktion ein kritischer Beobachter. So böten die neuen Wohlverhaltensregeln für Lebensversicherer zwar „gute Ansätze“, sie griffen aber „nicht weit genug“. Kleinlein bedauert vor allem, dass die Bafin keine schärferen Regeln für die Verrentungsphase bei Privat-, Riester- oder Rüruprenten auf den Weg gebracht hat: „Der Wildwuchs mit zu geringen Renten geht ungehemmt weiter, da die Bafin weiter die Augen verschließt.“
Kritik an „ungenügender Betrachtung der Verrentungsphase“
So bemängelt Kleinlein eine „ungenügende Betrachtung der Verrentungsphase“, obgleich nach EU-Vorgaben die gesamte Vertragsdauer im Fokus zu stehen habe. Auch wenn im Merkblatt die Verrentung kurz erwähnt werde, fehlten hierzu konkrete Regeln. „Die Bafin interessiert sich nicht dafür, wie fair oder unfair die Versicherungsunternehmen die Rente für die Kunden bemessen“, kritisiert Kleinlein.
Dass der gelernte Aktuar der Branche unterstellt, ihren Kunden schlechte Verrentungskonditionen zu bieten, ist in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen. „Oft müssen die Versicherten mehr als 100 Jahr alt werden um über die Rente zumindest das eingesetzte Geld inflationsbereinigt wieder herauszubekommen“, fasst er seine Hauptkritik zusammen.
Weiter kritisiert Kleinlein, dass die Bafin bislang nichts unternommen hat, um die von Lobbyverbänden und Experten eingereichten Stellungnahmen zum Merkblatt zu veröffentlichen – obwohl dies im Herbst angkündigt worden sei. „Leider kann nicht nachvollzogen werden, welcher Lobbyverband sich mit seiner Stellungnahme besonders gut durchsetzen konnte“, so Kleinlein.
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