- Von Lorenz Klein
- 13.06.2023 um 14:33
Ob die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angemessen sind, darüber gibt es wieder Debatten. Eine wichtige Rolle in der Kalkulation der PKV-Anbieter spielen Sterbewahrscheinlichkeiten – sie bilden zusammen mit den erwarteten Krankheitskosten und dem Rechnungszins das Fundament für die Versicherungsmathematiker.
Die Finanzaufsicht Bafin hat nun eine neue Sterbetafel veröffentlicht, entwickelt wurde sie – wie jedes Jahr – vom PKV-Verband. Diese wird dann von den Mitgliedsunternehmen zur Beitragskalkulation genutzt. Wie die Bafin am Dienstag mitteilte, unterscheiden sich die aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten aus der Sterbetafel PKV-2024 „nur sehr geringfügig“ von denen der letzten Veröffentlichung (Sterbetafel PKV-2023). Diese Aussage gab die Bafin übrigens auch schon in Bezug auf die letztjährige Tafel ab (wir berichteten).
Der Aufbau der Tabelle ist jedes Jahr gleich und liefert auch immer dieselbe Erkenntnis: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Mann (qx) oder eine Frau (qy) im nächsten Lebensjahr stirbt? Und das funktioniert mithilfe des Dezimalsystems. Sprich: Die betrachtete Zahl wird mit dem jeweiligen Wert aus der Tabelle multipliziert. Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden 288 von einer Million Männern nicht das 31. Lebensjahr erreichen (qx=0,000288). Aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden 176 von einer Million Frauen das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176). Beide Werte blieben gegenüber der Sterbetafel PKV-2023 unverändert.
Die Bafin geht davon aus, dass die privaten Krankenversicherer die neue Sterbetafel PKV–2024 berücksichtigen, wenn sie ab dem 1. Januar 2024 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, wie die Aufseher einschränken, „Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen“.
Die Sterbetafel PKV-2024 ist hier abrufbar.
Nach Angaben des PKV-Verbandes unterscheidet sich die Sterbetafel von der Bevölkerungssterbetafel des Statistischen Bundesamts dahingehend, dass letztere nur aus beobachteten Werten der Vergangenheit bestehe, während die PKV-Sterbetafel zusätzlich in die Zukunft projiziere.
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