- Von Sabine Groth
- 19.06.2023 um 13:19
Wer über Fonds seine Altersvorsorge aufgebaut hat, kann im Ruhestand flexibel über sein Kapital verfügen. Wenn er Geld braucht, verkauft er einfach entsprechend viele Anteile. Wer lieber regelmäßige monatliche Zahlungen für seinen Lebensunterhalt möchte, kann einen Entnahme- oder Auszahlplan wählen – sofern seine Depotstelle diesen Service anbietet.
Diverse Entnahmeplan-Rechner in Internet helfen abzuschätzen, wie lange das Geld reichen oder wie viel man über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig entnehmen könnte. Der Rechner des Fondsverbands BVI errechnet sogar Wahrscheinlichkeiten auf Basis historischer Daten.
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Auszahlpläne gibt es allerdings nicht nur für Fondsbesitzer, auch immer mehr Fondspolicen-Anbieter ermöglichen in der Verfügungsphase einen Auszahlplan – gern in Kombination mit einer späteren Verrentung des Restkapitals. Die Funktionsweise ist die gleiche wie bei den Entnahmeplänen der Fonds-Direktanlage.
Auszahlpläne sind nichts anderes als regelmäßige Teilentnahmen aus Fondspolicen respektive Anteilsverkäufe in der Direktanlage. Daher werden sie auch steuerlich wie Kapitalauszahlungen behandelt (mehr zur unterschiedlichen Besteuerung von Auszahlungen siehe Teil 3 unserer Serie). Bei Fonds greift die Abgeltungssteuer auf den Veräußerungsgewinn abzüglich möglicher Teilfreistellungen und bereits versteuerter Vorabpauschalen.
Bei Fondspolicen unterliegt die Auszahlung dem Halbeinkünfteverfahren – besteuert wird der halbe Unterschiedsbetrag abzüglich Teilfreistellung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, vorausgesetzt die 12/62-Regel wird eingehalten (Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren, früheste Auszahlung ab Lebensalter 62). Ansonsten unterliegt der volle Unterschiedsbetrag abzüglich Teilfreistellung der Abgeltungsteuer.
Steuerliche Vorteile, aber dennoch höhere Steuerlast
Mit dem Halbeinkünfteverfahren haben Policeninhaber bei Auszahlplänen einen steuerlichen Vorteil. Dennoch kann – bei gleichen Annahmen zu Laufzeit, Beiträgen und erzielter Rendite während Anspar- und Verfügungsphase – ihre Steuerlast tendenziell höher sein. Oder anders gesagt: Es muss ein höherer Betrag aus der Police entnommen werden als aus dem Fondsguthaben, um auf die gleiche Nettoauszahlung zu kommen. Wie kann das sein?
Für Fondssparer können bereits während der Ansparphase Steuern anfallen, etwa auf Vorabpauschalen oder beim Umschichten des Kapitals in andere Fonds (siehe Teil 1 der Serie). So ist ein Teil der erzielten Erträge zum Rentenbeginn bereits versteuert, bei Fondspolicen noch nicht. Erst wenn Geld aus der Police fließt, will der Fiskus seinen Anteil am Gewinn.
Mehr Erträge in der Auszahlphase
Aber auch wenn die Steuerlast höher ist, ist das Vermögen in der Fondspolice nicht unbedingt schneller aufgezehrt. Das Gegenteil kann der Fall sein. Aufgrund der langen steuerlichen Schonzeit können Fondspolicensparer bei gleichen Renditeannahmen oft mehr Vermögen aufbauen. Mit dieser höheren zur Verfügung stehenden Summe lassen sich in der Auszahlphase entsprechend mehr Erträge erzielen, die die höhere Steuerlast abpuffern oder gar überkompensieren.
Zum Nachlesen: Unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“
>> Hier geht es zu Teil 1: Was bei einem Fondswechsel zu beachten ist
>> Hier geht es zu Teil 2: Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?
>> Hier geht es zu Teil 3: Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern
>> Hier geht es zu Teil 4: Wie ein hoher Basiszins Fondssparer belastet
>> Hier geht es zu Teil 5: Mit diesem Konzept bleiben Fondspolicen steuerfrei
>> Hier geht es zu Teil 6: Diese Regeln zur Besteuerung von Lebensversicherungen sollten Sie kennen
>> Hier geht es zu Teil 7: Was die Höhe von Kapitalauszahlungen beeinflusst
>> Hier geht es zu Teil 8: Diese Unterschiede bei der Verrentung sollten Sie kennen
>> Hier geht es zu Teil 9: Wie lebenslange Renten versteuert werden
>> Hier geht es zu Teil 10: Steuergünstig erben: Was passiert im Todesfall?
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