„Ein gemischtes Bild“ – die Finanzaufsicht Bafin hat bei 16 Banken und Sparkassen in ganz Deutschland geheime 100 Testkäufe durchführen lassen. © picture all. / Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
  • Von Lorenz Klein
  • 14.07.2023 um 11:38
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Die Finanzaufsicht Bafin hat 100 Testkäufe von Finanzprodukten durchgeführt – und danach so manche Defizite in der Anlageberatung zu beklagen. 16 Banken und Sparkassen waren Ziel der Mystery-Shopping-Aktion. Demnach klemmte es vor allem bei einigen Pflichtinfos, deutlich besser lief es bei der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen.

Was die Finanzaufsicht Bafin einst angekündigt hatte, hat sie nun in die Tat umgesetzt: Die Behörde ließ speziell geschulte Tester in 16 Banken und Sparkassen in ganz Deutschland ausschwärmen, um dort – getarnt als Otto-Normal-Verbraucher – die Anlageberatung unter die Lupe zu nehmen.

Was kam bei der „Mystery Shopping“-Aktion heraus?

Wie die Bafin auf Basis von insgesamt 100 Testkäufen mitteilte, hapere es vor allem bei den Pflichtinformationen erheblich. Relativ gut schlugen sich die Institute hingegen bei der Abfrage der kundenspezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen. „Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht“, meint Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter bei der Bafin. Demnach wurden 87 Prozent der Testkäufer nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt – das ist seit August 2022 Pflicht.

Ziel der Aktion war es, zu prüfen, ob die Kunden im Beratungsgespräch alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen erhalten. Dazu gehört, dass Anlegern vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine „Ex-Ante-Kosteninfo“ ausgehändigt wird. Die Institute müssen darin bereits seit 2018 über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Finanzprodukt informieren. Zudem müssen sie schriftlich erklären, weshalb die Produktempfehlung zu dem Kunden passt – die Bafin spricht hier von einer sogenannten Geeignetheitserklärung.

Allerdings erhielten die Tester in 40 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung, eine entsprechende Kosteninfo fehlte sogar bei 67 Prozent. Allerdings schließt die Bafin nicht aus, dass die Institute die Pflichtinformationen noch nachgereicht hätten, wenn es beim Beratungsgespräch tatsächlich zum Abschluss gekommen wäre. Dazu kam es aber meist nicht, weil es laut Bafin bei Wertpapierkäufen kein Widerrufsrecht gibt. Die Tester schlossen daher in der Regel keinen Kaufauftrag ab.

Betroffenen Institute geloben Besserung

Außerdem weist die Bafin darauf hin, dass eine Pilotaktion im Sommer 2021 besser ausgefallen sei als zuletzt. Die Stichprobe fiel mit 36 Tests bei 12 Instituten allerdings deutlich kleiner aus. Damals gab es in 19 Prozent der Fälle keine Kosteninfo und in 22 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung.

Immerhin zeigten sich die betroffenen Institute lernwillig. Sie wollten ihre Berater sensibilisieren, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen stets auszuhändigen, heißt es. Die Aufsicht werde die Umsetzung der Maßnahmen überwachen, kündigte Bafin-Mann Bock an, weitere Testkäufe seien in Planung. „Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein probates Aufsichtsinstrument“, wie Bock betonte.

Weitere Hintergründe zum Mystery-Shopping der Bafin gibt es hier.

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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