Milan Jarosch ist Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung. © DMB Rechtsschutz
  • Von Karen Schmidt
  • 17.07.2023 um 15:24
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Eine Rechtsschutzversicherung kann für Tierhalter wichtig sein. Und die sollte richtig ausgestaltet sein, denn unter Umständen steht bei Konflikten mit tierischer Beteiligung schnell mal der Vorwurf des Vorsatzes im Raum, weiß Milan Jarosch, Leiter Vertrieb bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung.

Pfefferminzia: Der Haustiermarkt boomt. Und anders als man es vielleicht vermuten könnte, kann die Rechtsschutzversicherung auch rund ums Tier ein wertvoller Helfer sein. Wann denn zum Beispiel?

Milan Jarosch: Grundsätzlich ist es für die Rechtsschutzversicherung zunächst einmal nicht entscheidend, um welches Thema es sich handelt. Vielmehr ist es für die Rechtsschutzsparte wichtig, sich als anwenderorientiertes Rechtsökosystem zu etablieren. Das bedeutet also, nicht nur reiner Kostenerstatter zu sein, sondern immer da zu sein, sobald juristischen Fragen aufkommen. Ein Tier wird ganz häufig als echtes Familienmitglied angesehen. Und für meine Familie streite ich mich juristisch, wenn es mal Probleme gibt.

Welche speziellen Anwendungsfälle gibt es denn, die für Tierhalter wichtig sein könnten?

Jarosch: Bei Tieren kommt es mitunter zu instinktgeprägten Reaktionen, die durchaus zu Konflikten führen können. Das Haftungspotenzial ist hier also nicht ohne.

Braucht denn dann eine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich eine spezielle Deckung?

Jarosch: Gerade beim Thema Deckungsinhalte gibt es häufig Probleme. Das ist oft auf die Beratung zurückzuführen. Oft wird eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung als Annex zur Autoversicherung verkauft – was ja grundsätzlich erst mal gut ist. Das Problem ist nur, dass die Kunden das nicht so richtig auseinanderhalten können. Die haben nur im Kopf: „Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.“ Wenn sie sich dann mir einem verkehrsfremden Thema an ihren Anbieter wenden, heißt es von dort: „Das ist aber nicht abgedeckt.“ Nun haben ein Hund oder eine Katze nichts mit Verkehr zu tun und sind über die Verkehrsrechtsschutz natürlich nicht versichert. Es ist also wirklich wichtig, in der Beratung zu erklären, dass man den Versicherungsschutz einkauft, den man wirklich braucht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ich immer dann, wenn reine Vorsatzdelikte im Raum stehen oder der Vorwurf einer Straftat oder eines Verbrechens, ich auch die sogenannte Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung brauche. Die ist bei vielen Versicherern nicht automatisch mit drin. Selbst, wenn ich also Vollrechtsschutz mache, ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz ein Zusatzbaustein, den man extra abschließen muss.

Kommt es denn häufiger vor, dass bei Tieren der Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung oder Straftat im Raum steht?

Jarosch: Das kommt tatsächlich häufiger vor und hat verschiedene Gründe. Man muss etwa bei den Hunderassen aufpassen. Hat man einen Kampfhund und leint man den nicht an, ist man schon im vorsätzlichen Bereich unterwegs. Weil man hätten wissen müssen, dass dann Leinenpflicht besteht. Immer wenn es um die Gefährdungshaftung statt Verschuldenshaftung geht, muss man darauf achten, dass man den Versicherungsschutz adäquat wählt.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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