- Von Sabine Groth
- 16.08.2023 um 14:15
Das Arbeitseinkommen ist für die meisten Menschen im erwerbsfähigen Alter die wichtigste Geldquelle. Der Ausfall der eigenen Arbeitskraft kann daher schnell zum finanziellen GAU führen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lässt sich dieser verhindern oder zumindest abmildern.
Die meisten BUs werden als private, ungeförderte Policen innerhalb der Vorsorge-Schicht 3 abgeschlossen. Die Arbeitskraftabsicherung ist aber auch im staatlich geförderten Bereich möglich. Aber Achtung: In jeder Schicht gibt es Vor- und Nachteile und eines sollte dabei nicht übersehen werden. Tritt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit ein, sind die monatlichen Leistungen unterschiedlich zu versteuern.
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Insbesondere in der 2. Schicht im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gewinnt die BU an Bedeutung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland haben Mitarbeiterakquise und ihre möglichst langfristige Bindung ans Unternehmen heute einen ganz anderen Stellenwert als noch vor einigen Jahren. Das wollen auch Versicherer nutzen und bauen ihre betrieblichen Vorsorgeangebote, mit denen Unternehmen ihre Belegschaft beglücken können, kräftig aus. Zu diesen Angeboten zählt auch die betriebliche BU.
Arbeitgeber bestimmt Konditionen
Hier schließt nicht der Versicherte den Vertrag mit einer Gesellschaft, sondern der Arbeitgeber, der den Anbieter auswählt und auch die Konditionen für einen Gruppentarif aushandelt. Die BU kann wie in der ungeförderten Sphäre als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge können komplett arbeitgeberfinanziert sein, oder der Angestellte zahlt selbst per Entgeltumwandlung den Beitrag aus seinem Bruttogehalt. Der Arbeitgeber kann hier je nach Gusto einen Teil übernehmen, mindestens 15 Prozent muss er jedoch zuschießen, schließlich spart er Sozialbeiträge.
Steuerfreie Beiträge, steuerpflichtige Rente
Die BU-Beiträge sind also für den Versicherten, wenn sie nicht ohnehin der Arbeitgeber zahlt, steuer- und sozialabgabenfrei. Diesem finanziellen Vorteil steht ein finanzieller Nachteil in der Leistungsphase gegenüber. Während bei einer BU-Rente der 3. Schicht nur ein Ertragsanteil zu versteuern ist, unterliegt bei der betrieblichen Variante die komplette BU-Rente dem persönlichen Steuersatz. Dieser sollte zwar in Zeiten von Berufsunfähigkeit niedriger ausfallen als bei Ausübung eines Vollzeitjobs. Bei der Wahl der Rentenhöhe sollte die anfallende Steuer aber nicht vergessen werden.
Hinzu kommt: Gedrückt wird die betriebliche BU-Rente zudem um die vollen Abgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer privaten BU der 3. Schicht können diese Abgaben für bislang gesetzlich Pflichtversicherte unter Umständen entfallen.
1 Kommentare
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Vor 1 JahrVielen Dank für den aufklärenden Beitrag!
In einem schnellen Beispiel ´mal gerechnet:
Jemand, der in Schicht Zwei 2.400 Euro BU Rente absichert und tatsächlich (nur) BU (also nicht teil- oder vollerwerbsgemindert) wird, bekommt als 35jähriger von diesen 2.400 Euro BU Rente 1.570 Euro aufs Konto. Die Differenz sind die im Artikel genannten SV-Beiträge und Steuern.
Oder andersherum: wer 2.400 Euro NETTO-BU-Rente in Schicht 2 absichern wollte, muss sich mit – Achtung, festhalten! – mit 4.150 Euro Brutto-BU-Rente über die bAV-BU versichern.
BU als bAV macht Sinn bei kleinen Ergänzungsrenten oder bei gesundheitlichen Problemen, die außerhalb eines Rahmenvertrags ggf. nicht abgesichert werden können.
In den meisten anderen Fällen: genau nachrechnen – könnte sonst bitter enden!