- Von Andreas Harms
- 15.09.2023 um 11:21
Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ hat seine selbst erschaffe Finanzanalyse-Norm DIN 77230 überarbeitet. Damit werde die Finanzanalyse nach Norm neuen, zusätzlichen Zielgruppen zugänglich und flächendeckend einsetzbar, zeigen sich die Mitglieder des Ausschusses überzeugt. Den Änderungsentwurf können Sie hier ansehen.
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Zentrale Veränderung ist, dass die 42 in der Norm genannten Finanzthemen in neun Module oder Bedarfsfelder gruppiert werden. Dadurch kann man künftig neben ganzheitlichen Analysen auch Teilanalysen nach Norm erstellen.
Die Gruppen lauten:
- Krankheit und Pflege (KP)
- Haftung und Rechtsschutz (HR)
- Arbeitskraftverlust (AV)
- Partner:in und Kinder (PK)
- Liquidität und Vermögensbilanz (LV)
- Vorsorge für das Alter (VA)
- Haus und Wohnung (HW)
- Mobilität und Reisen (MR)
- Sparen und Vermögensbildung (SV)
Auch bei einer Teilanalyse erfahren Kunden am Ende, wo die im jeweiligen Bedarfsfeld auf Relevanz geprüften Finanzthemen in der Gesamtliste der 42 Themen stehen. Dadurch soll der ganzheitliche Grundansatz der Norm gewahrt bleiben.
Dabei sind die einzelnen Bedarfsfelder ähnlich wichtig, aber bezüglich der Zahl der zugehörigen Finanzthemen sehr unterschiedlich. Dazu liefert der DIN-Arbeitsausschuss ein Beispiel: Während das Modul „Vorsorge für das Alter“ zwei Finanzthemen, nämlich „Grundschutz Altersvorsorge“ in der Bedarfsstufe 1 und „Altersvorsorge zum Erhalt des Lebensstandards“ in der Bedarfsstufe 2 enthält, befinden sich in den Bedarfsfeldern „Haftung und Rechtsschutz“ sowie „Haus und Wohnung“ je zwölf einzelne Finanzthemen.
Um den Sollstatus in der Altersvorsorge festzustellen, müssen in der Teilanalyse lediglich fünf Fragen beantwortet werden. Für den ganzheitlichen Soll, also Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensbildungsbedarf ohne Berücksichtigung schon vorhandener Maßnahmen über alle Finanzthemen, sind es 49 Fragen.
Die Teilanalysen nach Norm sollen die ganze Angelegenheit flexibler machen. Nicht jeder Kunde hat die Zeit für eine komplette Analyse. Oder es interessiert zurzeit nur ein bestimmtes Themenfeld.
Es gibt nur eine Bedingung: Die Berater müssen die Teilanalyse-Themen in die gesamte Liste an Finanzthemen der DIN 77230 einordnen. „Durch diese Darstellung des Analyse-Ergebnisses sehen Verbraucher, dass sie möglicherweise noch wichtigere Themen zu betrachten haben als die aus der Teilanalyse“, sagt Klaus Möller, Vorstand der Defino Institut für Finanznorm und Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“.
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