- Von Karen Schmidt
- 18.09.2023 um 13:17
Neue Maschinenversicherung von Helvetia Deutschland
Die Helvetia Business Maschinenversicherung wurde überarbeitet und ist nun umfangreicher. Sie schützt mit einer Gesamtversicherungssumme von bis zu 5,5 Millionen Euro vor den Folgen von Schäden durch Bedienungsfehler und dem Vorsatz Dritter, durch Konstruktions- und Materialfehler, durch das Versagen von Mess- und Sicherheitseinrichtungen sowie durch Wasser- und Schmiermittelmangel und vieles mehr.
Um die Vertragsgestaltung für Kunden zu vereinfachen, kombiniert Helvetia Deutschland Einzel- und Pauschalversicherungen nun in einem Vertrag. Damit sind sowohl einzelne Maschinen, Anlagen und Geräte als auch pauschale Maschinengruppen im selben Vertrag versicherbar. Unterschieden wird nur noch zwischen stationären und fahrbaren oder transportablen Maschinen.
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Die Zahl der versicherbaren Maschinen hat sich vervielfacht: Ab sofort können nahezu 500 verschiedene Gerätearten bei Helvetia Deutschland versichert werden. Gleichzeitig wurde der Umfang der mitversicherten Kosten deutlich erweitert. Unter anderem sind nun auch vorläufige Instandsetzungen, Sachverständigenkosten, Bergungs-, Feuerlösch- und Verkehrssicherungskosten sowie Sachen im Gefahrenbereich im Vertrag inbegriffen.
Auch die Schadenregulierung wurde verbessert: In den ersten zwölf Monaten wird ausnahmslos nach Neuwert entschädigt. Danach leistet Helvetia Deutschland auf Basis des neuesten und besten Produkts. Indem Kunden Reparaturen bis 10.000 Euro in Zukunft sofort beginnen und auch durch das eigene Personal vornehmen dürfen, hilft Helvetia Deutschland, teure Wartezeiten und unnötige Ausfälle zu vermeiden.
R+V bietet All-Inclusive-Schutz für IT- und Telekombranche
Die Haftpflicht All Inclusive der R+V Versicherung bietet der Informations- und Telekommunikationsbranche (ITK) gebündelten Schutz gegen eine Vielzahl potenzieller Haftungsrisiken. Dabei geht sie über die Leistungen einer reinen Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht hinaus.
Zusätzlich deckt die neue Police auch Vermögensschäden der Versicherten selbst ab, sogenannte Eigenschäden. Hierzu zählen beispielsweise Ausfallkosten, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird, wenn ein Auftraggeber insolvent wird, oder wenn Mitarbeitende Gelder des eigenen Unternehmens veruntreuen. Drohen wegen einer Krise Reputationsschäden, übernimmt die R+V die Kosten für PR-Beratung oder externe Rechts-, Krisen- und Sicherheitsfachkräfte.
Im digitalen Zeitalter sind Datenschutz, Geheimhaltung und Vertraulichkeit hohe Güter. Gleiches gilt auch für das Urheber- und Patentrecht. Wird etwa ein Werbetext oder ein Produktlayout eines Mitbewerbers kopiert, kann das schnell teuer werden. Denn der Schadenersatz richtet sich nach der Höhe der hiermit erzielten Umsätze. Hier schützt die HAI ITK vor kostspieligen Überraschungen. Die Versicherung greift auch bei Rückrufschäden.
Canada Life erneuert Definitionen im Premium Grundfähigkeitsschutz
Der Lebensversicherer Canada Life macht es Kunden ab sofort einfacher, im Premium Grundfähigkeitsschutz eine Leistung zu erhalten. Der Tarif sichert gegen den Verlust von 19 Grundfähigkeiten ab und zahlt Kunden im Versicherungsfall eine monatliche Rente. Canada Life hat die Definitionen für die folgenden sieben Grundfähigkeiten nun kundenfreundlicher gestaltet: Treppe steigen, Gehen, Arme bewegen, Stehen, Sprechen, Auto fahren und Sitzen.
So kann man nun zum Beispiel den Verlust der Fähigkeit Arme bewegen auf drei Arten nachweisen und bekommt so mehr Möglichkeiten als vorher, die Leistung zu erhalten. Bei der Fähigkeit Sprechen kommt es nun auf Verständlichkeit gegenüber unabhängigen Dritten an. Als Verlust gilt, wenn die versicherte Person, trotz abgeschlossenen Spracherwerbs und unter Verwendung von Hilfsmitteln, keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann.
Bei der Fähigkeit Auto fahren galt bisher als Verlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder kein Kraftrad führen kann und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Nun akzeptiert Canada Life zusätzlich als Fähigkeitsverlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet oder sie freiwillig abgibt.
Ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. Dabei gehören Unterarmgehstützen und Rollatoren nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln. Dies wurde nun klarstellend in den Definitionen aufgenommen.
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