Gebäude der Zurich Group in München © picture alliance / Jens Niering
  • Von Andreas Harms
  • 04.10.2023 um 12:32
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Jetzt steht fest: Die Zurich durfte den Rentenfaktor eines Riester-Kunden nicht nachträglich kürzen. Eine derartige Klausel ist unwirksam. Ein Gericht hatte das entschieden, und Zurich geht nicht mehr dagegen vor. Die Bürgerbewegung Finanzwende sieht darin ein Signal.

Das Urteil des Landgerichts Köln gegen den Versicherer Zurich und zugunsten eines Riester-Kunden aus dem Februar 2023 ist gültig (Aktenzeichen: 26 O 12/22). Die eigentlich angekündigte Berufung hat Zurich zurückgezogen. Das berichtet die Bürgerbewegung Finanzwende, die sich im Prozess auf die Seite des Klägers gestellt und ihm sogar geholfen hatte.

Vorgeschichte: Der Kläger zahlte seit 2006 in einen fondsgebundenen Riester-Vertrag nach dem Tarif „Förder Renteinvest“ der Zurich Deutscher Herold ein. 2017 teilte diese ihm mit, dass sie den Rentenfaktor senken werde. Sie begründete das mit dem Niedrigzinsniveau. Je 10.000 Euro Vertragsguthaben sollte er somit statt der vereinbarten 37,34 Euro Monatsrente nur noch 27,97 Euro bekommen. Mehr dazu und zum Urteil lesen Sie hier.

Doch das durfte Zurich nicht, wie nun offenbar geklärt ist. Außerdem ist die dafür herangezogene Anpassungsklausel in den Versicherungsbedingungen unwirksam.

Die Finanzwende sieht darin ein Signal. „Der Rückzieher der Zurich sollte auch anderen Riester-Sparern Mut machen, die ähnliches erlebt haben“, sagt Britta Langenberg, die die Abteilung Verbraucherschutz leitet. Laut Finanzwende stehen solche Anpassungsklauseln für Rentenfaktoren auch in vielen anderen fondsgebundenen Versicherungsverträgen. In tausenden seien die Rentenfaktoren schon nachträglich gekürzt worden.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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