- Von Andreas Harms
- 12.01.2024 um 12:48
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt sich in Bezug auf verschreibbare Gesundheits-Apps enttäuscht. Demnach würde die Mehrzahl dieser Digitalen Gesundheitsanwendungen (Diga), wie diese Programme auch heißen, die Gesundheit ihrer Nutzer nicht nachweisbar verbessern. Das bemängelt der GKV-Spitzenverband in einem Bericht.
Gleichwohl seien solche „Apps auf Rezept“ auf dem Vormarsch. Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 nahmen Patienten rund 374.000 Diga in Anspruch. Allein von Oktober 2022 bis September 2023 hat die GKV dafür 67,5 Millionen Euro auf den Tisch gelegt. In den zwölf Monaten davor waren es noch 32,0 Millionen Euro.
Gesundheits-Apps auf Rezept stecken immer noch in den Kinderschuhen
Was Gesundheits-Apps heute leisten – und was nicht
Der durchschnittliche Herstellerpreis je App beträgt 529 Euro. Wobei das Maximum mit großem Abstand bei 2.077 Euro und das Minimum bei 119 Euro liegt. Und der Trend zeigt nach oben, die Programme werden stetig teurer.
Wenn sie dann aber wenigstens etwas nützen würden, das tun aber offenbar nicht viele. Derzeit sind im Verzeichnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 52 Digas gelistet (Stand: 3. Januar 2024). Davon sind 23 nur zur Probe, weil der Nutzen nicht nachgewiesen ist. Zahlen muss die GKV dafür trotzdem.
Auch hier zeigt der Trend in die falsche Richtung. Denn während im ersten und zweiten Berichtsjahr noch jeweils ein Viertel der neu zugelassenen Diga einen Nutzen vorweisen konnten, war es im dritten Jahr nur noch eine einzige von 19. Insgesamt wurden bislang 198 Anträge auf Aufnahme gestellt. 155 davon zur Probe.
„Keine Wirtschaftsförderung finanzieren“
Diese Kombination aus steigenden Preisen bei fehlendem Nutzen schmeckt der GKV überhaupt nicht. „Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren“, stellt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, klar und meint: „Es kann zudem nicht sein, dass ein Unternehmen für eine Diga im ersten Jahr der Einführung 2.000 Euro und damit das Zehnfache des Durchschnitts der verhandelten Preise ab dem zweiten Jahr aufruft. Und das, obwohl nicht einmal nachgewiesen ist, dass die Anwendung den Patientinnen und Patienten überhaupt etwas nutzt.“
Wie kann man das Problem lösen? Der GKV-Spitzenverband fordert dazu, dass man drei Punkte bei den Rahmenbedingungen verändern möge:
- Ausschließlich Diga mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten aufnehmen. Zulassungsregeln und Rahmenbedingungen mit anderen Leistungsbereichen harmonisieren.
- Wirtschaftlichkeit wahren. Mit dem ersten Tag der Aufnahme in die Versorgung müssen angemessene, am Patientennutzen ausgerichtete Preise gelten.
- Diga in die Versorgungspfade einfügen. Dafür muss man das Digitalisierungspotenzial bei Behandlung und Vernetzung über Leistungssektoren hinweg nutzen.
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