- Von Andreas Harms
- 06.02.2024 um 12:11
Nicht nur die Ombudsleute, auch die Finanzaufsicht Bafin selbst hat mit Beschwerden und Eingaben zu tun. Genauer genommen, ihre Schlichtungsstelle. Im Jahr 2023 übertraf die Zahl von Anträgen und Anfragen mit insgesamt 460 das Niveau aus dem bisherigen Rekordjahr 2021 (438). 2022 waren es 346. Damit setze sich der langfristige Aufwärtstrend mit kontinuierlich steigenden Eingabezahlen fort, heißt es von der Behörde.
Von den 460 Anträgen und Anfragen an die Schlichtungsstelle der Bafin drehten sich …
- 181 um Wertpapiergeschäfte
- 123 um Bankgeschäfte
- 89 um Zahlungsdienstleistungen
- 33 um Versicherungsgeschäfte
- 18 um Sonstiges
- 13 um Finanzdienstleistungen
- 3 um Vermittlungsgeschäfte
Interessant ist allerdings, was die Schlichtungsstelle damit machte. Abschließend bearbeitet hat sie 2023 eigenen Angaben zufolge 430 Anträge. 412 bearbeitete sie aber derart, dass sie sie ablehnte und dabei auf Paragraf 6 der Finanzschlichtungsstellenverordnung verwies. Für 71 Fälle reichte der Antrag nicht aus. Für den Großteil von 269 Anträgen sah sich die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Immerhin leitete sie 135 Anträge an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle oder eine andere Streitbeilegungsstelle weiter.
Beigelegt durch Vergleich oder eine andere Lösung hat sie 51 Fälle. Und 15 Fälle konnte sie nicht schlichten, weil Dinge streitig blieben und/oder nicht geklärt werden konnten.
Der Vergleich mit 2022 zeigt, dass solche Werte offenbar üblich sind. 351 Fälle habe man damals abschließend bearbeitet, heißt es im Bericht (davon noch einige aus den Jahren davor). Und von denen wiederum hat man 303 abgelehnt.
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