- Von Karen Schmidt
- 04.03.2024 um 11:39
Im vergangenen Jahr ist es wieder zu einer hohen Zahl von Behandlungsfehlern gekommen. Laut einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) haben sich 6.509 Versicherte an die Kasse gewandt, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten. 2022 waren es 5.979 Versicherte.
„Erfahrungsgemäß verdichten sich in etwa jedem dritten Fall die Hinweise auf einen manifesten Behandlungsfehler so sehr, dass wir eine intensive Überprüfung in die Wege leiten“, sagt TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas. Gleichzeitig zeigten Studien eine erhebliche Dunkelziffer, weil viele Betroffene beispielsweise Fehler nicht erkennen oder ihre Krankenkasse nicht zu Rate ziehen.
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Die Bandbreite der geschilderten Fälle sei sehr groß, heißt es von der TK weiter. Sie reiche von der Verabreichung des falschen Medikaments über im Bauchraum zurückgelassene Tupfer bis zur Operation am falschen Arm oder Bein. Mit 33 Prozent der Fälle ist die Chirurgie aber die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie mit 17 Prozent.
Auf diese beiden Fachrichtungen entfällt also jeder zweite gemeldete Behandlungsfehler. Es folgen Allgemeinmedizin und Geburtshilfe (jeweils 8 Prozent) sowie Orthopädie und Pflegefehler (jeweils 6 Prozent). Auf die Augenheilkunde entfallen 4 Prozent der Fehlermeldungen. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 18 Prozent.
Baas kritisiert dabei die strengen Datenschutzauflagen. Sie stünden teilweise einer besseren Aufklärung über das Thema im Wege. Die Versicherten wünschten sich eine aktive Unterstützung bei Behandlungsfehlern.
Baas: „Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen zahlreiche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen. Der Datenschutz steht uns hier leider im Weg.“ Deswegen sei es umso wichtiger, dass Versicherte Gebrauch von den Hilfsangeboten ihrer Krankenkasse machten, so Baas.
Krankenkassen wie die TK haben oft Beratungshotlines oder Online-Angebote, wo Versicherte ihren Verdacht melden können. Die Kassen können dann den Vorfall beispielweise durch ein Gutachten des Medizinischen Diensts (MD) prüfen lassen. Die Gutachten können Versicherte später auch für juristische Auseinandersetzungen nutzen.
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