- Von Sabine Groth
- 20.03.2024 um 12:29
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgelegt. Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK Classic, ist froh, dass es nun endlich eine konkrete Diskussionsgrundlage für die aus seiner Sicht dringend nötige Krankenhausreform gibt. Rundum zufrieden mit dem Entwurf ist er allerdings nicht.
Die formulierten Ziele seien zwar nachvollziehbar. „Zu diskutieren ist jedoch, ob die skizzierten Maßnahmen geeignet sind, diese zu erreichen. Um bestmögliche Synergieeffekte für die Gesundheitsversorgung zu erzielen, muss die Krankenhausreform stärker gemeinsam mit der Notfallreform, dem Rettungsdienst und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) gedacht werden“, so Hippler.
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Gar nicht einverstanden ist er mit der Finanzierung des Transformationsfonds. Damit die Kliniken die geplanten Umstrukturierungen überhaupt finanziell stemmen können, ist zur Unterstützung ein Transformationsfonds geplant. Er soll bis 2035 ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Der Knackpunkt: Dieser Fonds soll zur Hälfte von den Bundesländern und zur Hälfte vom Gesundheitsfonds bestückt werden. Der Gesundheitsfonds bündelt die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitsgeber.
Für Hippler ist das nicht akzeptabel: „Klar ist: Transformation erfordert zunächst Investitionen. Die vorgesehene Finanzierung des angedachten Transformationsfonds lehnen wir jedoch ab. Die derzeitig geplanten Beträge aus dem Gesundheitsfonds – also die konkret von Versicherten und Arbeitgebern aufzubringenden Finanzmittel von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr – führen zu immensen Belastungen der Beitragszahler. Die Beitragssatzstabilität wird massiv gefährdet.“
Der Bund dürfe sich finanziell nicht aus der Verantwortung ziehen und die Belastungen der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufbürden. „Noch dazu vor dem Hintergrund, dass der GKV bisher kein Gestaltungs- und Mitspracherecht beim sachgerechten Einsatz der Mittel eingeräumt wird“, so Hippler. Die Reform soll 2025 in Kraft treten und letztlich auch die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Die prognostizierten Minderausgaben kann Hippler allerdings nicht nachvollziehen. Es fehle eine transparente Berechnungsgrundlage.
Auch der GKV-Spitzenverband äußert Kritik an dem Vorhaben. „In dem Gesetzentwurf werden hohe Einsparpotentiale bereits ab 2025 prognostiziert, deren konkrete Ableitung aber fehlt und ist lediglich wolkig beschrieben. Gleichzeitig sollen die Möglichkeit der Krankenkassen, Krankenhausabrechnungen zu prüfen, erneut geschwächt werden. Bei jährlichen Ausgaben von über 90 Milliarden für stationäre Behandlungen ist es geradezu absurd, dass die Krankenkassen per Gesetz daran gehindert werden sollen, systematisch und nachhaltig Rechnungen zu prüfen“, schimpft Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbands.
Mit dem Transformationsfonds hätten Bund und Länder gemeinsam die Notwendigkeit betont, die Krankenhausstrukturen grundlegend zu ändern, so Stoff-Ahnis weiter. Die Behauptung, dass die Hälfte der Kosten von insgesamt 50 Milliarden Euro der Bund trage, sei jedoch ein Etikettenschwindel. „Tatsächlich ist vorgesehen, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen diese zusätzlichen Ausgaben über Zusatzbeiträge bezahlen. Doch originär staatliche Aufgaben sind vom Bund und von den Ländern zu finanzieren. Der Auf- und Umbau der gesundheitlichen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
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