- Von Karen Schmidt
- 21.03.2024 um 14:46
Der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) hat gestern Abend die Pläne zur EU-Kleinanlegerstrategie besprochen und mit 32 zu 21 Stimmen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten abgelehnt. Das berichten mehrere Vermittlerverbände heute, darunter der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
Wie die Kleinanlegerstrategie die Beratung verändern würde
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„Die Kleinanlegerstrategie der EU ist komplett überflüssig“
Der ECON-Ausschuss votierte auch dafür, dass im beratungsfreien Vertrieb weiterhin Provisionen gezahlt werden dürfen. Ein partielles Provisionsverbot soll jedoch für den Fall gelten, wenn die Beratung auf unabhängiger Basis angeboten wird. Dies gelte aber nur für die Dienstleistung und soll nicht den Maklerstatus betreffen, stellt der BVK klar. Damit habe der ECON-Ausschuss den Gedanken des BVK aufgenommen, Provisionsverbote nicht auf den Status, sondern auf die unabhängige Dienstleistung zu beziehen.
„Darüber sind wir sehr froh, denn es drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland“, so BVK-Präsident Michael Heinz. „Der ECON-Ausschuss sprach sich vielmehr dafür aus, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme bei der Anlageberatung aufrecht zu erhalten“, so Heinz weiter.
Auch der AfW hatte am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission unter anderem kritisiert, dass die deutschen Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr hätten erhalten dürften. Denn das hätte Versicherungsvermittlern verboten werden sollen, die als unabhängig („independent“) agierten.
Der AfW begrüßt daher, dass auf Initiative der beiden deutschen Abgeordneten Ferber und Seekatz, folgender Absatz in die Retail Investment Strategy aufgenommen werden soll:
„The provisions of this paragraph do not prevent insurance intermediaries whose legal status qualifies them as independent, to present themselves as not contractually tied to a specific insurance undertaking if they indicate receiving inducements.“
(Inoffizielle Übersetzung: „Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.“)
„Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen,“ analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Ergänzung. „Die jetzt erfolgte Klarstellung im ECON-Ausschuss ist natürlich kein Einzelerfolg eines einzelnen Verbandes. Vielmehr ist es das Resultat überzeugender Argumente und der Arbeit sehr vieler Akteure, so auch unserer europäischen Partnerverbände im gemeinsamen Dachverband FECIF. Als AfW haben wir durch unzählige Gespräche und das von uns eingeholte Gutachten von Professor Schwintowski unseren Teil dazu beigetragen“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Kooperation der Verbände.
Bis zu einer endgültigen Verabschiedung der Retail Investment Strategy sei es aber noch ein langer Weg. Im April 2024 werde das EU-Parlament diese Änderungsvorschläge verabschieden. Parallel erarbeite der EU-Rat noch seine Position. Nach der EU-Wahl im Juni würde feststehen, ob die bisherigen Berichterstatter erneut ins EU-Parlament gewählt wurden und ob sie erneut mit der Retail Investment Strategy beauftragt werden. Frühestens im Herbst werde es dann in das Trilog-Verfahren gehen, durch das die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat eine gemeinsame Position finden werde.
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