- Von Sabine Groth
- 08.04.2024 um 13:58
Manche Typ-2-Diabetiker kennen sie schon länger: Mittlerweile sind Abnehmspritzen wie Ozempic und die stärker dosierte Wegovy, beide von Novo Nordisk, oder Mounjaro von Eli Lilly auch in Deutschland zur Behandlung von Adipositas erhältlich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außerhalb einer Diabetes-Behandlung die Kosten allerdings nicht. Abnehmspritzen sind als sogenannte Lifestyle-Medikamente klassifiziert.
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Die FDP würde das gern ändern. „Abnehmspritzen sollten nicht als Lifestyle-Medikament betrachtet werden, sondern als Teil eines umfassenden Ansatzes zur Behandlung schwerer Adipositas und zur Verhinderung ihrer Folgeerkrankungen“, so Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, gegenüber dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe).
Bei Fettleibigkeit könne das Medikament eine „sinnvolle Ergänzung zur modularen ärztlichen Therapie“ sein. „Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sollte dann möglich sein, wenn die Effektivität und Sicherheit des Mittels belegt ist und es im Rahmen der ärztlichen Behandlung verschrieben wird“, sagte Ullmann.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hat dem Vorstoß indes eine Absage erteilt. Gegenüber dem „Handelsblatt“ argumentierte sie, dass Medikamente, die „überwiegend zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits“ dienten, aus gutem Grund aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen seien. Die GKV sei schließlich eine Solidargemeinschaft, mit den Beiträgen sei sparsam umzugehen und nur medizinisch notwendige Leistungen sollten bezahlt werden.
Für Privatversicherte könnte sich die Lage anders darstellen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist daraufhin, dass die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für eine Therapie mit Abnehmspritzen zumindest teilweise übernimmt, wenn das Arzneimittel indikationsbezogen verordnet wurde, die Therapie medizinisch notwendig ist und keine tariflich bedingten Ausschlüsse vorliegen. Grundsätzlich sei es jedoch immer ratsam, im Vorfeld eine mögliche Kostenübernahme mit dem Versicherer zu klären.
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