Henriette Meissner ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. © Stuttgarter
  • Von Karen Schmidt
  • 18.04.2024 um 18:15
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Mit Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, sprachen wir für Biomex.TV über das einkommensabhängige Rentensystem – und warum das ein Problem für Frauen ist, über Gleichberechtigung beim Familieneinkommen, die arbeitgeberfinanzierte bAV und Nachhhaltigkeit.

+++ Hintergrund: Biomex.TV ist ein Gemeinschaftsprojekt von Pfefferminzia und dem Biometrie Expertenservice. Vier Mal im Jahr drehen wir eine TV-Sendung zu aktuellen Trends in der biometrischen Absicherung. Auf www.biomex.tv gibt es außerdem News, Interviews und andere Beiträge zum Thema. Dieses Interview haben wir für die neunte Sendung zum Thema “Gender Pension Gap” geführt. Dies ist ein Auszug des Interviews, in Gänze können Sie es hier lesen. +++

BIOMEX.TV: Das Problem um die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen und der unter anderem daraus resultierenden unterschiedliche Höhe der Rente im Alter ist bekannt. Schon seit Jahren. Warum ändert sich an dieser Situation nichts Grundlegendes?

Henriette Meissner: Weil wir seit über 100 Jahren ein Rentensystem haben, das auf die Bezahlung abstellt. Andere Länder machen es anders. In Großbritannien gibt es zum Beispiel für alle die gleiche Grundrente –, die aber sehr gering ist. Und erst dann kommen einkommensabhängige Bestandteile darauf. Unsere gesetzliche Rente ist dagegen komplett einkommensabhängig. Es gibt ein paar soziale Aspekte, etwa die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderung oder die Kindererziehungszeiten, die berücksichtigt werden. Aber im Grundsatz kommt es immer darauf an, wie viel ich einzahle. Wobei eigentlich nicht dieser sogenannte Gender Pay Gap den großen Unterschied macht. Das haben Experten mal untersucht. Das sind „nur“ 6 bis 7 Prozent. Aber Frauen arbeiten sehr häufig in Teilzeit. Und der schlaue Spruch dazu lautet: Aus einer Teilzeitbeschäftigung wird keine Vollzeitrente.

Viele Frauen schieben das Thema Finanzen auf. Und/oder pausieren ihre Verträge, wenn Nachwuchs kommt. Braucht es hier eine bessere Beratung, um zu verdeutlichen, wie sich das im Rentenalter auswirkt?

Meissner: Aus meiner Sicht unbedingt. Hier sind alle Berater gefragt. Denn hier liegt ein großes Potenzial von Menschen, die wirklich Beratung brauchen. Ich stelle immer wieder fest: Wenn Frauen in meinem Umfeld Kinder bekommen und man spricht das an und sagt, denk an deine Altersversorgung, dann merkt man, dass darüber gar nicht nachgedacht worden ist. Oft ist es dann in Familien selbstverständlich, dass der Mann seine Altersversorgung weiterbezahlt und die Frau ihre Verträge beitragsfrei stellt. Und das kann es ja nicht sein. Denn es handelt sich ja um eine Familie und so sollte es auch ein Familieneinkommen geben. Es ist wichtig, dass für Frauen als auch für Männer im Alter eine auskömmliche Rente zur Verfügung steht.

>>> Das komplette Interview finden Sie hier.

Sie sprachen eben das Thema Teilzeitarbeit an. Oft argumentieren dann die Frauen, dass das Geld zu knapp sei, um vorzusorgen zu können. Was könnte denn da helfen? Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zum Beispiel?

Meissner: Erst einmal sollte grundsätzlich darüber gesprochen werden, wie das Familieneinkommen aufgeteilt wird. Wenn es ausreicht, um die Versorgung des Mannes in voller Höhe weiterzuzahlen, aber nicht die Versorgung der Frau – dann läuft etwas falsch.

Das andere Thema ist die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Als Arbeitgeber kann man jetzt nicht sagen: Ich gebe den Frauen bei gleicher Arbeit mehr Zuschuss zur bAV als den Männern. Arbeitgeberfinanzierte Versorgung muss immer für alle eingerichtet werden. Aber man könnte zum Beispiel überlegen, wie man den Zuschuss bei Teilzeit regelt. Da könnte man bestimmte höhere Zuschusskorridore setzen, etwa von 50 bis 75 Prozent, oder von 75 bis 100 Prozent. Eine andere Überlegung wäre, eine betriebliche Altersversorgung in der Elternzeit weiterzuzahlen. Das geht wieder nicht so einfach, weil man Männer mittelbar benachteiligen würde. Also müsste der Arbeitgeber dann schon in allen Fällen der Unterbrechung, also auch aufgrund von Krankheit zum Beispiel, die bAV weiterzahlen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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