- Von Sabine Groth
- 19.04.2024 um 17:02
Wird die Beheizung auf eine elektrische Wärmepumpe umgestellt oder ein E-Auto gekauft, erhöht sich der Strombedarf. Das kann ein guter Grund sein, eine zweite Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu installieren. Für besonders hohe Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist es wichtig, möglichst viel Strom aus eigener Erzeugung zu verbrauchen. Dies kann eine zweite Anlage unterstützen. „Sie ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Autarkie“, sagt Hans-Joachim Horn von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Um den Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesamtverbrauch zu erhöhen, sind zudem Batteriespeicher sinnvoll. Dann kann auch Strom, der über die PV-Anlage erzeugt wurde, in der Nacht oder an trüben Tagen genutzt werden. In Haushalten ohne Speicher liege die Eigenerzeugung selten über 35 Prozent des jährlich verbrauchten Stroms, erläutert Horn. Mit Speicher könne sie durchaus auf 60 Prozent erhöht werden.
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Optimales Trio: PV-Anlage, Wärmepumpe, Speicher
Und eine zweite PV-Anlage könne den Anteil noch weiter steigern. Als Richtwert für die optimale Speichergröße empfiehlt der Energieexperte eine Kilowattstunde Batteriekapazität pro 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch.
Auch West- oder Ostdächer können sich eignen
Wichtig ist zudem, dass genügend Platz an der richtigen Stelle auf dem Dach vorhanden ist. Auf den nach Süden orientierten Flächen ist der Stromertrag am höchsten. Aber auch Anlagen auf Ost- und Westdächern können sinnvoll sein, meint Horn. Hier werde zwar nicht der maximale Jahresertrag wie bei Süddächern erzielt, aber die Verteilung der Stromerzeugung über die Tageszeiten von morgens bis abends ermögliche einen höheren Anteil selbst verbrauchten Stroms. Als ungünstig bewertet er hingegen Flächen, die ganz oder teilweise verschattet werden, etwa durch Bäume oder benachbarte Gebäude.
Nicht genutzter Strom aus der PV-Anlage wird, soweit er nicht den Speicher auflädt, ins Stromnetz eingespeist. Die Vergütung dafür erfolgt nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Horn weist darauf hin, dass eine zweite, später installierte Anlage einen niedrigeren Vergütungssatz haben kann. Wenn beide Anlagen auf demselben Gebäude installiert sind, könne die Einspeisung über einen gemeinsamen Stromzähler gemessen und ein mittlerer Vergütungssatz ermittelt werden.
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