Die Arbeitskraft abzusichern ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. © Freepik / Pvproductions
  • Von Sabine Groth
  • 08.05.2024 um 09:22
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Eine gute Ruhestandsplanung muss viele Facetten berücksichtigen. Warum auch die Absicherung der Arbeitskraft ein unverzichtbares Element ist.

In der Ansparphase der Ruhestandsplanung sollte dafür gesorgt werden, dass ausreichend Vermögen aufgebaut wird, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Nachdem ausgelotet wurde, wie gut die finanziellen Mittel, das Anlageziel und die Risikotoleranz des Kunden oder der Kundin harmonieren und wo eventuell Abstriche gemacht werden müssen (siehe Teil 3 und Teil 4 dieser Serie), können die passenden Anlageinstrumente ausgewählt werden.  

Bei der Planung der Vermögensaufbaus sollte jedoch eins nicht vergessen werden: die Absicherung der Arbeitskraft. Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten das wichtigste Kapital. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von durchschnittlich 4.000 Euro kommen beispielsweise über 40 Jahre fast 2 Millionen Euro zusammen. Das regelmäßige Einkommen liefert nicht nur die finanzielle Grundlage für den Lebensunterhalt, es ermöglicht oftmals erst, dass überhaupt für das Alter vorgesorgt werden kann.  

Daher ist es essenziell, sich für den Fall eines dauerhaften oder länger währenden Verlustes der Arbeitskraft abzusichern. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, bekommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) keine Unterstützung. Nur Erwerbsgeminderte, die aufgrund von Krankheit nur noch weniger als 3 Stunden für irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese lässt allerdings wenig Raum für eine private Altersvorsorge, liegt sie doch in 2/3 der Fälle unter dem Niveau der Grundsicherung. Bei der halben Erwerbsminderungsrente, die zwischen 3 und 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit greift, liegt fast jede Rente darunter. Zudem gilt, dass der Schutz erst greift, wenn man lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. 

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Jeder Vierte wird berufsunfähig

Tatsächlich ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, höher als so mancher denkt. Die Deutsche Aktuarvereinigung hat dazu die Daten von privaten BU-Versicherungen ausgewertet. Das Ergebnis: Im Schnitt wird jede vierte erwerbstätige Person während des Arbeitslebens berufsunfähig. Das Risiko variiert mit Lebensalter und Beruf. Allerdings droht nicht nur körperlich Arbeitenden ein vorzeitiges berufliches Aus, auch Schreibtischtäter sollten sich nicht auf der sicheren Seite fühlen.  

Um das zu erkennen, genügt ein Blick auf die Ursachen von Berufsunfähigkeit. Unfälle sind – was manche Kunden überraschen mag – nur äußert selten ein Grund. Psychische Leiden haben sich längst als Hauptursache etabliert. Laut Analysehaus Franke und Bornberg waren sie 2022 für rund 28 Prozent der versicherten BU-Fälle verantwortlich. Bei mittlerweile knapp 20 Prozent war Krebs der Auslöser. Auch wenn man nicht nur auf die BU-Versicherten schaut, sondern auf die breite Masse, ist die Psyche das zentrale Problem. Knapp 40 Prozent der Personen, die 2022 zum ersten Mal eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekamen, leiden unter einer psychischen Erkrankung. 

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört also in jede Ruhestandsplanung. Ein möglichst früher Abschluss, wenn sich der Kunde noch bester Gesundheit erfreut, ist ratsam. Falls eine Absicherung über eine BU-Police nicht möglich oder zu teuer ist, können Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden.  

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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