- Von Sabine Groth
- 29.05.2024 um 12:30
Die Börsenweisheit „Lege nicht alle Eier in einen Korb“ gilt für alle Finanzentscheidungen und damit auch für die Auswahl von Fondspolicen. Es geht darum, nicht sein gesamtes Kapital in eine Anlage zu stecken, sondern es auf mehrere zu verteilen und somit das Risiko zu streuen. Diese Empfehlung lässt sich nicht nur auf Vermögenswerte und Anlageklassen anwenden, sondern auch auf Produktarten. So kann es beim Vermögensaufbau in der Ruhestandsplanung sinnvoll sein, verschiedene Anlagevehikel einzusetzen.
Investments in die Kapitalmärkte und speziell in die Aktienmärkte sind aufgrund ihrer Renditechancen ein wichtiger Baustein im Vorsorge-Mix. Investmentfonds inklusive ETFs bieten sich aufgrund ihrer Streuung über viele Wertpapiere als Anlageinstrument hierfür an. Dies kann über eine direkte Anlage in Fonds erfolgen oder über eine fondsgebundene Rentenversicherung. Oder – noch besser – man nutzt die Vorteile von beiden Produkten.
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Mit der Direktanlage in Fonds bleibt der Kunde flexibel in der Ansparphase und im Alter. Ein- und Auszahlungen sind jederzeit möglich. Er muss sich bei der Fondsauswahl nicht auf das Angebot des Tarifs beschränken und an keinen langjährigen Versicherungsvertrag binden, dessen Rahmenbedingungen bei Abschluss festgelegt und während der Laufzeit meist nicht an neue Standards angepasst werden. Zudem fallen bei der Direktanlage keine Kosten für den Versicherungsmantel an.
Dafür können jedoch andere Kosten entstehen, die bei der Police nicht zum Tragen kommen. Dazu zählen eventuelle Depotkosten und Ausgabeaufschläge, die nicht nur einmal, sondern erneut beim Umschichten des Kapitals in andere Fonds fällig sein können. Bei Policen sind Fondswechsel in der Regel umsonst und manche bieten sogar spezielle Fondstranchen an, die niedrigere laufende Kosten aufweisen als die klassischen Tranchen für Privatkunden.
Fondspolicen im Steuervorteil
Der besondere Vorteil von Fondspolicen liegt in der steuerlichen Behandlung, wenn sie für die Altersvorsorge genutzt werden. Daher sollten sie in der Ruhestandsplanung berücksichtigt werden. Wenn der Vertrag bereits mindestens zwölf Jahre läuft und der Kunde mindestens 62 Jahre alt ist (12/62-Regel), werden Kapitalauszahlungen aus der Police nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Das heißt, nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags, also der erzielten Gewinne, muss mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Selbst wenn der Kunde dem Spitzensteuersatz unterliegt, ist dies günstiger als die Abgeltungsteuer auf Gewinne aus Fondsanlagen. Idealerweise ermöglicht die Fondspolice flexible Auszahlungen über mehrere Jahre oder sogar langjährige Auszahlpläne, so dass nicht nur entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Kapital entnommen, sondern gleichzeitig die Steuerlast minimiert werden kann.
Auch schon während der Ansparphase bieten Fondspolicen steuerliche Vorteile. Denn solange kein Kapital entnommen wird, will auch der Fiskus nichts haben. Das ist bei der Direktanlage anders: Bei Vermögensumschichtungen in andere Fonds müssen die alten Fondsanteile verkauft und die bis dahin (hoffentlich) erzielten Kursgewinne versteuert werden. Es fließt also meist nicht der volle Verkaufserlös in den neuen Fonds. Das Geld, das ans Finanzamt geht, kann keine Rendite mehr liefern. Innerhalb des Versicherungsmantels sind Umschichtungen hingegen steuerneutral und der volle Betrag bleibt investiert.
Sparer-Pauschbetrag mit Fonds nutzen
Der Nachteil der frühzeitigen Besteuerung bei der Direktanlage wird durch die Vorabpauschale verstärkt. Diese fiel in den ersten Jahren nach ihrer Einführung 2018 kaum ins Gewicht und für die Jahre 2021 und 2022 sogar ganz aus. Mit den höheren Zinsen ist aber auch der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale deutlich gestiegen, so dass sie jetzt durchaus eine Rolle spielen kann. Durch die Vorabpauschale entsteht keine zusätzliche Steuer, sondern die bereits versteuerten Pauschalen werden bei Verkauf der Anteile mit den zu versteuernden Gewinnen verrechnet.
Die Vorab-Besteuerung kann sogar einen positiven Effekt haben, da so der jährliche Sparer-Pauschbetrag genutzt werden kann. Kapitaleinkünfte in Höhe von 1.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern 2.000 Euro) können jedes Jahr steuerfrei vereinnahmt werden. Dazu zählt auch die Vorabpauschale. Steckt das gesamte Kapital in einer Fondspolice, würde der Freibetrag während der Ansparphase Jahr für Jahr ungenutzt verfallen. Einen Teil des Ruhestandskapitals direkt in Fonds zu investieren, kann sich also auch steuerlich lohnen.
Die Kombination aus beiden Produktarten ermöglicht eine hohe Flexibilität für Kundinnen sowie Kunden, Steuervorteile lassen sich optimieren und gleichzeitig bietet die Rentenversicherung als zusätzliches Plus die Option auf eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Die Vorteile beider Anlagearten zu nutzen, kann das Portfolio des Kunden optimieren.
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