- Von Sabine Groth
- 05.06.2024 um 12:28
Der Geburtsjahrgang 1946 war der letzte, der mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnte. Seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre an. 2031 ist diese Marke erreicht. Wer 1964 oder später geboren ist, kann seine erworbenen Rentenansprüche erst ab dem 67. Geburtstag einlösen. Soweit das Regulär-Szenario. Daneben gibt es weitere Optionen. Etwa können langjährig Versicherte (mit 35 anrechenbaren Jahren in der Rentenversicherung) schon früher ihr Ruhestandsgeld beziehen, müssen dafür aber Abschläge hinnehmen. Wer besonders langjährig versichert ist (45 Jahre), kann im Rahmen der sogenannten „Rente mit 63“ sogar abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Tatsächlich waren 2022 die Alters-Neurentner im Schnitt 64,4 Jahre alt und damit rund zwei Jahre älter als im Jahr 2000.
Fondspolicen bereichern den Vorsorge-Mix
Inflation: Amtlich, individuell oder lieber gefühlt
Wie Arbeitskraft abgesichert werden kann
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass sich der Renteneintritt in Zukunft weiter nach hinten verschiebt. Die für die umlagefinanzierte Rente unvorteilhafte demografische Entwicklung ist zwar schon lange absehbar. Aber erst jetzt, da immer mehr Babyboomer Renten beziehen, statt Beiträge zu bezahlen, rücken die Auswirkungen näher. Entsprechend nehmen die Diskussionen über ein späteres Renteneintrittsalter zu. Oder über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, was netter klingt.
Mit anpassungsfähigen Produkten die nötige Beweglichkeit sichern
Für die finanzielle Planung des Ruhestands ist dies eine Herausforderung. Die verschiedenen Zahlen rund um den Rentenbeginn zeigen: Es ist schlichtweg nicht absehbar, wann heute 25- oder 35-jährige Kunden einmal in Rente gehen werden. Es wäre daher zu einseitig, die Planung und Produktauswahl für den Vermögensaufbau auf einen Rentenbeginn mit 67 Jahren zu konzentrieren. Vielmehr ist es entscheidend, flexibel reagieren zu können.
Bei der Auswahl von fondsgebundenen Rentenversicherungen beispielsweise, die im Vorsorge-Mix eine wichtige Rolle spielen können, sollte daher ganz besonders auf ihre Flexibiliät geachtet werden. Dazu passen keine festen Laufzeiten, die die Policen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt oder einer relativ kurzen Zeitspanne fällig werden lassen. Der Trend geht daher klar Richtung Policen mit längerer Laufzeit deutlich über den geschätzten Rentenbeginn hinaus. Auf die Ansparphase folgt nicht zwingend die Kapitalauszahlung oder die Verrentung. Stattdessen kann sich auch eine Entnahmephase mit Teilauszahlungen nach Bedarf anschließen. Der Startpunkt einer möglichen Verrentung oder Teilverrentung sollte frei wählbar sein. Dann ist es letztlich egal, ob Kunden mit 63 oder 70 Jahren in Rente gehen – die Fondspolice kann flexibel an die Bedürfnisse angepasst und in die persönliche Ruhestandsplanung integriert werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren