- Von Redaktion
- 16.09.2024 um 16:08
Herr Warrelmann, Sie sind Experte für die Auslandskranken-Gruppenversicherung bei der Hallesche. Was genau hat es damit auf sich?
Dennis Warrelmann: In der Tat ist der Begriff aufgrund der vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten etwas erklärungsbedürftig. Im Grundsatz geht es immer um die Krankheitskostenabsicherung von Firmen, die Mitarbeiter als Expatriates (Expats) beruflich im Ausland beziehungsweise außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts einsetzen. Gleiches gilt für Beschäftigte, die als Inpatriates (Inpats) etwa aus einer ausländischen Zweigstelle nach Deutschland kommen. Aber auch wenn Firmen ihren Angestellten das Arbeiten aus dem ausländischen Homeoffice heraus ermöglichen, sollte eine passgenaue Absicherung stattfinden. Denn auch hier geht der Arbeitgeber ein unkalkulierbares finanzielles Risiko ein. Die abzusichernde Dauer im Ausland reicht dabei von wenigen Tagen (Dienstreisen/Homeoffice im Ausland) bis hin zu langfristigen Entsendungen über mehrere Jahre, teils sogar Jahrzehnte.
Und schon bei Reisen über wenige Tage brauchen Firmenkunden eine Versicherung für ihre Mitarbeiter?
Ja, auf jeden Fall. Schickt ein Unternehmen einen Mitarbeiter ins Ausland, haftet es für alle möglicherweise anfallenden Krankheitskosten. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist dabei irrelevant. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet den Arbeitgebern nur die Kosten, die fiktiv in Deutschland angefallenen wären. Hier können große Restkosten für die Unternehmen verbleiben. So kostet eine Blinddarmentfernung in Deutschland zum Beispiel durchschnittlich rund 3.000 bis 4.000 €, in der Schweiz rund 7.000 € und in den USA sogar rund 13.000 €. Bei schweren Erkrankungen und unfallbedingten Kosten können die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber schnell sechsstellige Eurobeträge erreichen und so existenziell bedrohlich werden.
Was zeichnet eine gute Versicherung aus?
Die Basis sind immer umfassende Leistungen, die die Haftung des Arbeitgebers auch voll berücksichtigen und möglichst keine Leistungsausschlüsse vorsehen, etwa für planmäßig stattfindende Behandlungen. Darüber hinaus sollten gerade kurzfristige Reisen einfach pauschal versichert und keine aufwändige An- und Abmeldung von reisenden Beschäftigten erforderlich sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Reisen Probleme mit dem Versicherungsschutz entstehen, wenn dringend eine Kostenzusage zum Beispiel für eine Operation benötigt wird, die reisende Person dem Versicherer aber noch gar nicht gemeldet wurde. Die Kür sind dann umfangreiche Serviceleistungen wie eine mehrsprachige 24/7-Telefonhotline, Direktabrechnungen mit dem Krankenhaus, App-Unterstützung mit Videosprechstunde sowie Textchatoptionen, Notruffunktionen und vieles mehr. Eine Fortführungsoption in der privaten Krankenversicherung, nach der Rückkehr nach Deutschland oder einer Fortführung des Aufenthalts in der BRD, rundet unser Angebot ab.
Das bieten Sie als Hallesche Ihren Firmenkunden an?
Genau, wir bieten einen umfassenden Versicherungsschutz, damit unsere Firmenkunden auch wirklich ihr Ziel – die Absicherung ihrer umfassenden Haftung – erreichen. In der kurzfristigen Dienstreiseversicherung, die wir auch für Homeoffice im Ausland beziehungsweise Workation und für Aufenthalte bis zu 365 Tage anbieten, arbeiten wir komplett ohne langwierige An- und Abmeldeverfahren und bieten auch hier einzigartige, sehr umfangreiche Services per App.
Und wenn Mitarbeiter langfristig im Ausland eingesetzt werden?
Dann bieten wir ein umfassendes Portfolio für langfristige, zeitlich unbegrenzte internationale Krankenversicherungen an. Hier ist es besonders wichtig, die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Firmenkunden optimal bedienen zu können. So haben wir neben einer Vollkostenversicherung, die für jede medizinische Leistung ab dem ersten Euro aufkommt, auch eine Restkostenversicherung im Angebot, bei der die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden und die daher besonders günstige Beiträge bietet. Zusätzlich bieten wir einen arbeitgeberzuschussfähigen internationalen Krankenversicherungsschutz an, der insbesondere für diejenigen interessant ist, die in Deutschland in der privaten Krankenversicherung versichert sind.
Können auch Beschäftigte von ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen versichert werden und dies auch wenn sie nach Deutschland reisen?
Wie eingangs bereits erwähnt, ist das ohne Weiteres möglich. Über eine Konzernvereinbarung können wir die komplette internationale Reise- und Entsendetätigkeit versichern. Bei Reisen nach Deutschland muss besonders darauf geachtet werden, dass bei längeren Aufenthalten auch alle Vorgaben des deutschen Rechts für einen Versicherungsschutz im Inland eingehalten werden. Um Probleme bei der Aufenthaltsgenehmigung oder gar Strafzahlungen zu vermeiden, bieten wir als deutscher privater Krankenversicherer 100 % rechtskonforme Lösungen ohne Grauzonen an und können etwa auch die Pflegepflichtversicherung miteinschließen.
Das klingt komplex. Wie stellen Unternehmen sicher, dass sie bei ihren Auslandsreisen und internationalen Entsendungen richtig aufgestellt sind?
Mit der Wahl des richtigen Partners: Die Hallesche bietet als deutscher privater Krankenversicherer per se diverse Vorteile im Vergleich zu ausländischen Anbietern. Darüber hinaus sind wir seit über 50 Jahren in diesem Geschäftsfeld aktiv und setzen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf umfassende Beratung und Betreuung unserer Kunden – optimalerweise von Beginn der internationalen Tätigkeit. Wir achten dabei besonders auf langfristige Partnerschaften auf Augenhöhe. Viele unserer Kunden sind daher schon seit 30, 40 oder 50 Jahren dabei und vertrauen uns nach wie vor die Absicherung ihrer Beschäftigten im Ausland an. Zudem haben wir durch diese jahrzehntelange Erfahrung auch ein großes Netzwerk an Partnern, die uns weltweit dabei unterstützen, für unsere Kunden und deren Mitarbeiter jederzeit und an jedem Ort auf der Welt eine optimale Betreuung zu bieten.
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