- Von Sabine Groth
- 01.07.2024 um 13:30
Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und fast alle Bundesländer sowie der PKV-Verband haben sich zum 1. Juli 2024 auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt.
Die neuen Empfehlungen sollen für die Versicherten mehr Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie bringen. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Solche Leistungen können nun mit den Gebührenziffern vergleichbarer Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis abgerechnet werden (Analogabrechnung). Nach Ansicht des PKV-Verbands werde damit die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Die neuen Empfehlungen sollen diese Regelungslücken schließen.
Bessere psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte ab Juli 2024
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