Dank Notfallabsicherung beruhigt im Alter. Aber auch junge Leute sollten über eine Notfallabsicherung nachdenken. © freepik.com
  • Von Peter Schmidt
  • 19.08.2024 um 09:55
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Immer wieder rufen Todesfälle von Maklern Bestürzung in der Branche hervor. Extrem wird es dann, wenn die Spezialisten für Risiko- und Altersvorsorge selbst betroffen sind und nicht für den Notfall vorgesorgt haben. Unternehmensberater Peter Schmidt zeigt im letzten Teil seines Sommerspecials auf, warum eine Notfallabsicherung auch für junge Makler ein Muss ist.

Seit 2013 bin ich Experte für Nachfolgeregelungen, die Bewertung von Beständen und Maklerfirmen – und auch Unterstützer in Notfällen bei Maklerinnen und Maklern. Dazu haben wir ein Notfallmanagement aufgebaut, welches immer wieder von Angehörigen von Maklern genutzt wird, wenn plötzlich eine schwere Erkrankung oder der Todesfall eintritt. Inzwischen haben wir mindestens einen solchen Fall im Vierteljahr, teilweise sogar monatlich.

In solchen Fällen helfen wir den vom persönlichen Leid betroffenen Angehörigen gerne dabei, etwas die Last der wirtschaftlichen Folgen von den Schultern zu nehmen. Aktuell zum Beispiel der Witwe eines Maklers in Sachsen, der es auch darum geht, dass Kunden aus dem Bekannten- und Freundeskreis der Familie auch in Zukunft eine gute Betreuung erhalten. Mit der Vorbereitung der Übernahme der Betreuung durch einen durch uns vermittelten Makler aus der Region wird dann der Witwe auch der notwendige Freiraum geschaffen, sich um die privaten Themen nach dem Tod des Maklers zu kümmern.

Dramatische Folgen bei fehlender Notfallabsicherung

Warum schreibe ich im Sommerspecial über die Notfallabsicherung? Sommerzeit ist auch Reise- und Urlaubszeit. Und nicht jeder Urlauber kommt aus dem Urlaub gesund zurück. Immer wieder ist in dieser schönen Jahreszeit von Auto- und Motoradunfällen zu lesen oder von Bade-Unfällen. Alles Ereignisse, die junge und ältere Unternehmer gleichermaßen treffen können. Deshalb mein Hinweis für eine ernst gemeinte Vorbereitung auf den Notfall.

Mit fehlender Notfallabsicherung wird das Maklerunternehmen oft handlungsunfähig. Das bedeutet, dass die Kunden nicht mehr betreut werden und offene Vorgänge unerledigt bleiben. Außerdem können Versicherer Courtagezahlungen stoppen, wenn die Verträge bei Einzelunternehmern nach dem Erlöschen der Zulassung in den Bestand der Gesellschaft fallen.

Einige wichtige Basispunkte für die eigene Notfallplanung bestehen unter anderem darin:

  • Erstellung und Anpassung eines Vorsorge- und Notfallplans
  • Passende Rechtsform für das Maklerunternehmen
  • Realistischer Blick auf Stärken und Schwächen des Unternehmens
  • Aktuelle Vereinbarungen mit Kunden und Versicherern und
  • Unternehmertestament, Vorsorgeplan oder Generalvollmacht

Allein schon die Erstellung eines Vorsorge- und Notfallplans kann, mit der notwendigen Sorgfalt erstellt, ein gutes Fundament für einen geordneten Verkauf im Falls der Fälle legen. Deshalb ist so ein Fall mit den gewünschten Lösungen und Maßnahmen einmal durchzuspielen und schriftlich zu fixieren. Wichtige Anregungen dazu finden Makler in einer speziellen Checkliste zum Notfallplan oder der Broschüre „Nachfolge – gewusst wie“.

Wechsel der Rechtsform im Blick behalten

Maklerinnen und Maklern, die als Einzelunternehmer oder e.K. das Geschäftsmodell betreiben, ist besonders ans Herz zu legen, bei entsprechenden Voraussetzungen das Thema Rechtsformwechsel beziehungsweise Umfirmierung nochmal zu bedenken. Etwas vereinfacht geschrieben: Eine Firma mit entsprechender Rechtsform kann nicht sterben. Deshalb ist eine GmbH oder GmbH & Co. KG häufig die beste Sicherung für den Notfall. Dazu kommen natürlich oft weitere Vorteile in Sachen Haftung und Steuern.

Fazit:  Fast Dreiviertel aller Makler in Deutschland arbeiten noch als Personengesellschaft. Sei es als Einzelunternehmer, eingetragener Kaufmann oder Kauffrau, als GbR oder OHG. Gehen Sie – so unangenehm das emotional auch ist – einfach einmal die Notfallsituation durch, wenn Sie durch einen Unfall mit dem Fahrrad oder E-Bike einen schweren Personenschaden erleiden würden oder plötzlich versterben. Wenn Sie dann der Meinung sind, „ich sollte etwas Vorsorge betreiben“ und nicht nur gegenüber den Kunden davon sprechen, dann ist die Zeit für einen Notfallplan gekommen. Auch und gerade wenn Sommer ist.

Die Serie – 7 Unternehmertipps für Makler

Teil 1: Potenziale im Bestand und der Firma erkennen und erschließen
Teil 2: Das Zielgruppenprofil schärfen und ertragreich weiterentwickeln
Teil 3: Administration im Maklerbüro digitalisieren und minimieren
Teil 4: Mitarbeiter im Maklerunternehmen auf Ertrag ausrichten
Teil 5: So entwickeln sich Makler zum 360-Grad-Kümmerer für alle Kunden
Teil 6: Evaluierung des Geschäftsmodells in Richtung Zukunftssicherheit
Teil 7: Notfallabsicherung – nicht nur ein Thema für Seniormakler

Über den Autor

Dr. Peter Schmidt ist Inhaber von Consulting & Coaching – einer spezialisierten Unternehmensberatung für Makler und schreibt für Pfefferminzia.de regelmäßig zu unternehmerischen Themen für Versicherungsmakler und Finanzanlagenprodukte.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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