Politikerin Sahra Wagenknecht: Die gesetzliche Rente fällt für viele Erwerbstätige eher gering aus © picture alliance / dts-Agentur | -
  • Von Barbara Bocks
  • 22.07.2024 um 16:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Viele ehemalige Arbeitnehmer erhalten weniger als 1.200 Euro an gesetzlicher Rente, obwohl sie teils über 45 Jahre lang gearbeitet haben. Das hat das Bündnis Sahra Wagenknecht herausgefunden. Wir zeigen die Vergleichszahlen, auch zu Erwerbsminderungsrenten.

Jeder fünfte Arbeitnehmer erhält auch nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine monatliche gesetzliche Rente unter 1.200 Euro. Das sind 1,08 von 5,4 Millionen Renten. Diese Aussage stammt aus einer kleinen Anfrage der Bundestagsgruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) von Juli 2024. Diese liegt der Nachrichtenagentur DPA vor. Die Partei um Sahra Wagenknecht hatte um Auskünfte zu Rentenauszahlungen in Deutschland gebeten.

Die gesamtdeutsche Durchschnittsrente nach mindestens 45 Beitragsjahren liegt demnach bei 1.604 Euro. Ostdeutsche Rentner erhielten im Durchschnitt Stand Ende Dezember 2023 1.471 Euro. In Westdeutschland fallen die Durchschnittsrenten mit 1.663 Euro etwas höher aus.

Rentenhöhe unterscheidet sich stark nach Bundesland

Die durchschnittlichen gesetzlichen Renten unterscheiden sich stark je nach Bundesland. In Brandenburg liegen sie bei 1.500 Euro. 71.000 Brandenburger Rentner erhalten nach mindestens 45 Beitragsjahren allerdings nur monatliche Bezüge unter 1.200 Euro. 212.000 Rentner liegen über dieser Grenze. In Sachsen liegen laut der kleinen Anfrage 145.000 Rentner über der 1.200-Euro-Grenze, 363.000 darunter.

Beim Schlusslicht Thüringen erhalten Rentner durchschnittlich nach mindestens 45 Beitragsjahren einen Betrag in Höhe von 1.437 Euro. 74.000 Rentner erhalten weniger. 189.000 Verrentete erhalten mehr als 1.200 Euro an Altersbezügen. Ganz schön geringe Beträge nach so vielen Einzahljahren.

Mehr Rente für Erwerbsgeminderte ab Juli 2024

Die gesetzlichen Renten von erwerbsgeminderten Personen fallen in der Regel noch kleiner aus. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente laut Angaben der Rentenversicherung Bund bei durchschnittlich 950 Euro. Dieser Betrag erhöht sich ab Juli 2024.

  • Wenn sie zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmalig ihre Erwerbsminderungsrente erhalten haben, erhalten Rentner künftig durchschnittlich 80 Euro monatlich mehr, also knapp 7,5 Prozent.
  • Bei einem Rentenbeginn zwischen Juni 2014 und Dezember 2018 beträgt der Zuschuss knapp 50 Euro monatlich beziehungsweise 4,5 Prozent.

Die Rentner erhalten den Zuschlag zunächst getrennt von ihrer regulären Rente, heißt es seitens des Bundesministeriums für Arbeit. Das Ministerium zahle diesen automatisch durch den Renten-Service der Deutschen Post aus. Einen Antrag müssen die erwerbsgeminderten Personen dafür nicht stellen. Ab Dezember 2025 sollen die Rentner den Zuschlag gemeinsam mit der regulären Rente erhalten.

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Barbara

Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

kommentare
Gerhard Honselmann
Vor 4 Monaten

Letztendlich hängt die Rente ja an über die 45 Jahren Erwerbtätigkeit erhaltenen Gehälter. Und wer immer wenig verdient hat, bekommt auch eine kleinere Rente. Das gilt hüben wie drüben. Der Populismus es auf 45 Jahre abzuheben greift da erst mal nicht. 2 Dinge könnten aber geprüft werden:
1. die Höhe der Rente im Vergleich zu anderen europäischen Staaten
2. die Bewertung der aus der DDR-Zeit übernommenen umrechnungswerte sowie die anfängliche Schlechterstellung der Renten, die erst heute gleichgestellt ist.

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Gerhard Honselmann
Vor 4 Monaten

Letztendlich hängt die Rente ja an über die 45 Jahren Erwerbtätigkeit erhaltenen Gehälter. Und wer immer wenig verdient hat, bekommt auch eine kleinere Rente. Das gilt hüben wie drüben. Der Populismus es auf 45 Jahre abzuheben greift da erst mal nicht. 2 Dinge könnten aber geprüft werden:
1. die Höhe der Rente im Vergleich zu anderen europäischen Staaten
2. die Bewertung der aus der DDR-Zeit übernommenen umrechnungswerte sowie die anfängliche Schlechterstellung der Renten, die erst heute gleichgestellt ist.

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