- Von Sabine Groth
- 24.07.2024 um 10:01
2021 hatten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht, 2022 lag der Anstieg dann bei 6,9 Prozent und 2023 bei 5,9 Prozent. Auch wenn sich die Preisentwicklung mittlerweile wieder etwas beruhigt hat, ist das Thema Inflation zurück in vielen Köpfen. Dabei waren die Teuerung und der damit verbundene Kaufkraftverlust nie verschwunden. Die Preise kletterten über viele Jahre nur deutlich weniger dynamisch, aber auch ein langsamer Anstieg nagt stetig am Wert vorhandener Vermögen. Bei der Planung der Altersvorsorge muss daher die Inflation auf jeden Fall berücksichtigt werden, um die erwartete Rentenlücke auch tatsächlich zu schließen.
Die Krux: Mit dem Eintritt in die Rente endet die Inflation nicht. Auch während des Ruhestands, der durchaus zwei Jahrzehnte und länger währen kann, verliert Vermögen an Wert. Eine Wunschrente von 2500 Euro zu Rentenbeginn mit 67 Jahren, wird 20 Jahre später nicht mehr für den gleichen Lebensstandard reichen. 2500 Euro hätten bei einer Inflation von 2 Prozent pro Jahr dann nur noch eine Kaufkraft von knapp 1700 Euro. Die erfolgreich geschlossene Rentenlücke geht wieder auf. Es reicht also nicht, nur die Rentenlücke bis zum Rentenbeginn abzusichern. Bei der Ruhestandsplanung sollte die Inflation ebenfalls während der Entnahmephase berücksichtigt werden.
Wie sich Auszahlpläne in der Vergangenheit entwickelt hätten
Verrentung versus Auszahlplan
Wie sich das Monatseinkommen im Alter aufstocken lässt
Einnahmensteigerung darf nicht zu gering ausfallen, um “dynamische Rentenlücke” zu vermeiden
Bei der gesetzlichen Rente gibt es als Inflationsschutz eine jährliche Anpassung, die nicht nur, aber weitgehend von der Lohnentwicklung abhängig ist. In den vergangenen zehn Jahren, mit Ausnahme von 2021, fiel diese recht üppig aus. Vor allem in der ersten Dekade dieses Jahrhunderts gab es aber auch einige Nullrunden. So lang der Mittelwert der letzten 20 Jahre bei ca. 1,8% pro Jahr. Wer Immobilien im Ruhestandsportfolio hat, kann eventuell durch regelmäßige Mieterhöhungen dem Kaufkraftverlust entgegenwirken. Ob und in welcher Höhe diese tatsächlich durchsetzbar sind, hängt von der allgemeinen Mietpreisentwicklung, aber auch von Objekt und Lage ab. Auch bei privaten Rentenversicherungen kann eine dynamische Rentenzahlung vereinbart werden. Hier steigen die Rentenbezüge Jahr für Jahr abhängig von den erzielten Überschüssen.
Solche regelmäßigen Steigerungen sind wichtig, aber sie sollten auch hoch genug sein, um die Steigerung der Verbraucherpreise auszugleichen – sonst entsteht die sogenannte “dynamische Rentenlücke”. Im aktuellen Umfeld würden beispielsweise die Erhöhungen einer dynamischen Rente eines Versicherers kaum eine 2-prozentige Inflation ausgleichen können. Die Schere zwischen der Kaufkraft der Einnahmen und dem Bedarf kann sich also schnell wieder öffnen.
Ein Beispiel: Mit 67 Jahren erhält eine Musterrentnerin eine Anfangsrente von 2500 Euro, die Jahr für Jahr um 1,5 Prozent wächst. Die Inflationsrate liegt allerdings bei 2 Prozent – und damit bei der Wunschrate der Europäischen Zentralbank. In absoluten Zahlen bekommt die Seniorin nach zehn Jahren zwar schon 400 Euro mehr Rente, sie hat aber dennoch einen Kaufkraftverlust von knapp 5 Prozent. Und wenn sie 87 Jahre ist, sind ihre monatlichen Einnahmen auf fast 3400 Euro gewachsen, trotzdem kann sie sich aufgrund der höheren Inflation knapp 10 Prozent weniger leisten als zum Rentenbeginn.
Jeder Berater sollte somit die Inflation nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Entnahmephase berücksichtigen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren