- Von Sabine Groth
- 31.07.2024 um 12:35
Ein großer Unsicherheitsfaktor in der Ruhestandsplanung ist die Lebensdauer der Kunden. Insbesondere dann, wenn abzusehen ist, dass die gesetzliche Rente nur gerade so reichen wird, um überhaupt über die Runden zu kommen. Verlässliche zusätzliche Einnahmen bis ans Lebensende sind dann dringend erforderlich.
Eine Lösung hierfür liefert die private Rentenversicherung mit ihrer Option auf monatliche Zahlungen, die garantiert bis zum Ableben erfolgen. Gegen eine solche lebenslange Rente haben die meisten nichts einzuwenden. Dennoch sind viele Menschen nicht bereit, zum Rentenbeginn ihr Vermögen oder einen größeren Teil davon, in lebenslange Zahlungen umzuwandeln. Der Gedanke, das Geld aus der Hand zu geben und keinen Zugriff mehr darauf zu haben, löst Unbehagen aus. Dass das Kapital bei einem relativ frühen Tod nach Ende der Garantiezeit ins Versichertenkollektiv fließt, trägt ebenfalls nicht dazu bei, sich für eine Verrentung des Kapitals zu entscheiden.
Tatsächlich muss die lebenslange Rente im Rahmen einer privaten Rentenversicherung gar nicht so unflexibel ausfallen, wie sie auf den ersten Blick scheint. Einige Versicherer haben bereits begonnen, mehr Flexibilität in die Rentenphase zu bringen. Und eine zumindest teilweise Absicherung der Hinterbliebenen, bieten ohnehin die meisten Tarife als Option an.
Hinterbliebenenabsicherung und Entnahmemöglichkeiten
Der Todesfallschutz muss nicht mit dem Rentenbeginn enden, auch für diese Phase gibt es Absicherungsmöglichkeiten. Üblich sind im Rahmen einer Rentenversicherung Rentengarantiezeiten und die Kapitalrückgewähr. Während einer vertraglich vereinbarten Garantiezeit (beispielsweise fünf, zehn oder 20 Jahre) zahlt der Versicherer die Rente auf jeden Fall an die Erben – auch wenn die Versicherten mittlerweile verstorben sind. Sterben diese beispielsweise fünf Jahre nach Rentenbeginn und es ist eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart, erhalten die Erben die Rente weitere fünf Jahre. Tritt der Tod hingegen erst 15 Jahre nach Rentenbeginn ein, würden die Rentenzahlungen mit dem Ableben enden und das Restkapital fließt ins Versicherungskollektiv.
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Verrentung versus Auszahlplan
Eine Alternative ist die Kapitalrückgewähr, die ebenfalls einige Gesellschaften anbieten. Hier wird im Todesfall in der Regel das Vermögen zu Rentenbeginn abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen und eventueller Kosten ausgezahlt. Solche Todesfallleistungen sind selbstredend nicht umsonst und reduzieren entsprechend die Rentenhöhe.
Zum klassischen Rentenbezug, der um Todesfallleistungen ergänzt werden kann, breitet sich seit einigen Jahren eine Alternative aus: ein flexibler Rentenbezug. Dieser kann ebenfalls Absicherungslösungen enthalten, aber den Versicherten auch Zugriff auf weiteres Kapital neben der laufenden Rente gewähren. Zum Beispiel können (eventuell kostenpflichtige) Entnahmen oder auch Zuzahlungen erfolgen. Die Rente wird dann neu berechnet. Ebenfalls können die Entnahme des kompletten Guthabens und damit die Kündigung des Vertrags erlaubt sein. Was genau möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Allerdings gilt die Flexibilität nie bis ins hohe Alter. Je nach Anbieter ist etwa zwischen 85 und 90 Jahren damit Schluss. Das gilt auch für den Todesfallschutz. In der dann folgenden Phase wird die Rente weiter klassisch bis zum Lebensende ohne Todesfallabsicherung gezahlt.
Auch im hohen Alter flexibel bleiben
Private Fondspolicen können aber auch im hohen Alter noch mit Flexibilität punkten, meint Guntram Overbeck, Leiter Produktmanagement bei Helvetia Leben. Der Schweizer Versicherer bietet in seinen Fondspolicen eine Verrentung mit Cash-Option an, die es ermöglicht, bis zum 87. Lebensjahr das Kapital komplett zu entnehmen. „Unsere Kunden müssen allerdings nicht zu einem festgelegten Zeitpunkt ihr gesamtes Vertragsguthaben in die Verrentung geben, sondern können auch im Ruhestand relativ frei darüber verfügen – solange sie wollen, auch bis ans Lebensende“, sagt Overbeck. Voraussetzung hierfür ist eine Rentenversicherung als Whole-Life-Tarif, dessen Laufzeit bis ans Lebensende verlängert werden kann und der Standard bei den Helvetia-Fondspolicen ist.
„So kann alternativ oder ergänzend zur lebenslangen Rente ein Teil des Guthabens über einen Auszahlplan an die Kunden fließen“, erläutert Overbeck. Hier gibt es zwar keine lebenslange Garantie, aber die Kunden haben auch mit 95 Jahren und später noch Zugriff auf ihr Kapital und das restliche Guthaben gehe im Todesfall nicht ans Versichertenkollektiv, sondern an die Erben.
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