- Von Barbara Bocks
- 03.09.2024 um 12:09
Für jeden zweiten Fall von Betrug und Veruntreuung in deutschen Unternehmen sorgen kriminelle Mitarbeiter. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dieser hat rund 4.400 Schadensfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet. Diese haben zu Schäden in Höhe von knapp 450 Millionen Euro geführt.
Kriminelle Angestellte richten sogar höhere Schäden an als externe Täter: „Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um rund 125.000 Euro, bevor sie auffliegen“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Externe Kriminelle kämen im Durchschnitt auf 80.000 Euro. „Die eigenen Mitarbeiter genießen einen Vertrauensvorschuss und kennen die Sicherheitslücken im Unternehmen genau. Deswegen bleiben sie in der Regel länger unentdeckt und können höhere Summen erbeuten“, so Käfer-Rohrbach.
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Externe Täter setzen auf KI-Unterstützung
Bei der anderen Hälfte der Schadensfälle werden Unternehmen Opfer externer Täter. Und diese gehen immer raffinierter vor. „Externe Täter nutzen sehr geschickt die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz, um falsche Identitäten vorzutäuschen“, sagt Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertrauensschadenversicherung im GDV.
Bei der sogenannten „Fake-President-Masche“ geben sich Kriminelle als Führungskräfte von Unternehmen aus. Sie nutzen dafür nach Beobachtung der Versicherer zunehmend gefälschte Ton- und sogar Videoaufnahmen. „Manche gehen so weit, dass sie damit in einer Videokonferenz als Vorstand oder Geschäftsführer auftreten“, so Kirsch. Immer wieder komme es vor, dass Beschäftigte den Betrug nicht erkennen und auf Weisung der angeblichen Führungskraft hohe Summen auf fremde Konten überweisen.
Gutes Betriebslima stoppt kriminelle Mitarbeiter
Nach den Erfahrungen der Versicherer verringern ein gutes Betriebsklima und eine offene und transparente Kommunikation im Unternehmen das Risiko, dass kriminelle Mitarbeiter Schäden anrichten.
Parallel dazu sollten aber auch effektive und wirksame Kontrollsysteme aufgebaut und sensible Bereiche doppelt abgesichert werden. Dazu gehöre es insbesondere,
- bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip zu beachten,
- einen verbindlichen Verhaltenskodex zu verabschieden,
- Mitarbeiter regelmäßig zu schulen,
- ein Hinweisgeber-System aufzubauen und
- einen Compliance-Beauftragten zu benennen.
Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. „Prävention kann nicht jeden Fall verhindern”, sagt Kirsch. Aber sie erschwere kriminelle Machenschaften und führe dazu, dass diese schneller aufgedeckt werden. Wird ein Mitarbeiter bei einer Straftat entdeckt, sollten die verantwortlichen Chefs das Verhalten zudem konsequent ahnden.
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