- Von Karen Schmidt
- 13.09.2024 um 13:56
Wer sein Auto trotz öffentlicher Warnung oder Absperrung direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das kann auch bei Fahrten durch überflutete Straßen gelten. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
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Schäden durch Überschwemmung seien grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung versichert. Allerdings müssen Wagenbesitzer versuchen, den Schaden – wenn möglich – zu vermeiden oder zu verringern. Also: „Nach einer behördlichen Hochwasserwarnung sollte das Fahrzeug aus der Gefahrenzone gebracht werden – auch aus gefährdeten Tiefgaragen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Wer das Fahrzeug trotz Warnung im Überflutungsgebiet stehen lasse, handele unter Umständen grob fahrlässig. „Dann ist der Versicherungsschutz gefährdet“, so Richter weiter.
Der R+V-Experte rät außerdem davon ab, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. „Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn das im Kino manchmal anders aussieht.“ Saugt der Motor Wasser an und wird er dadurch beschädigt, spreche man von einem Wasserschlag.
Einen Schaden durch Wasserschlag bezahle die Teilkasko aber nur in Ausnahmefällen. „Deckung besteht über die Vollkasko. Aber auch hier kann grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz gefährden“, sagt Richter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasserschäden am Auto sollten sofort der KFZ-Versicherung gemeldet werden.
- Hat das Wasser die Wagentür erreicht, lohnt vor der Weiterfahrt eine Überprüfung in der Werkstatt: Motor, Katalysator oder Elektronik könnten beschädigt worden sein.
- Wenn das Fahrzeug komplett unter Wasser stand, handelt es sich meist um einen Totalschaden.
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