Gerechtigkeitsgöttin Justitia: Die Abwertung des Uniimmo Wohnen ZBI beschäftigt nun auch die Gerichte. © picture alliance / Zoonar | manfredxy
  • Von Karen Schmidt
  • 18.09.2024 um 13:27
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Die Abwertung des offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI von Union Investment hat nun auch rechtliche Folgen. Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat eine Klage wegen Falschberatung eingereicht. Betroffen ist eine Volksbank. Das wird der Anfang einer regelrechten Klagewelle sein, prognostiziert die Kanzlei.

Im Juni 2024 wertete der offene Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI von Union Investment und der Zentralen Boden Immobilien Gruppe (ZBI) auf einen Schlag fast 17 Prozent ab (wir berichteten).

Und das hat nun Folgen: Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat in dieser Woche Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. „Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der UniImmo-Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben“, sagt Claus Goldenstein, Gründer und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte.

Allein bei seiner Kanzlei hätten sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert hätten und sich betrogen fühlten. „Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine Klagewelle zu“, so Goldenstein weiter.

Worum es im ersten Verfahren geht

In dem jetzigen Fall geht es um eine Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar 2023 5.000 Euro über die Volksbank Böblingen in den Uniimmo Wohnen ZBI investiert hat. Während des Beratungsgesprächs habe die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen worden sei, heißt es von der Anwaltskanzlei. Ein Beratungsprotokoll sei ihr nicht ausgehändigt worden.

Mit ihrer Klage am Landgericht Tübingen zielt die Frau nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. „Unsere Mandantin hätte niemals in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko informiert worden wäre“, so Goldenstein. „Daher möchte sie ihr Investment rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen, die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte.“

Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds nach Meinung der Kanzlei nicht verkauft werden dürfen. „Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen. Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute Erfolgsaussichten.“

Zudem erwarte man, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien verkaufen müssten. Goldenstein: „Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche unbedingt prüfen sollten.“

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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