- Von Karen Schmidt
- 25.09.2024 um 08:31
Es ist eine Diagnose, die keiner hören möchte. Weder für sich selbst noch für die Angehörigen: Demenz. „Weg vom Geist“ oder „ohne Geist“ lautet die wörtliche Übersetzung aus dem Lateinischen. Und beschreibt damit ziemlich genau, was diese Krankheit so schrecklich macht. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihre geistigen Fähigkeiten und dadurch vielfach auch das, was sie als Menschen ausmacht.
Sie erkennen Angehörige und das eigene Zuhause nicht mehr, vergessen, was sie vor fünf Minuten gemacht haben, suchen ihre längst verstorbenen Eltern, glauben, dass ihnen jeder etwas Böses will, verlernen Fähigkeiten wie Autofahren, den Fernseher bedienen, Lesen, flüssiges Sprechen, werden im schlimmsten Fall selbst aggressiv.
„Demenz und Alzheimer werden vermutlich immer häufiger auftreten“
Wer haftet bei von Demenzkranken verursachten Schäden?
Unter dem Sammelbegriff Demenz fasst man chronische Erkrankungen des Gehirns zusammen, die mit einem schleichenden Verfall kognitiver, emotionaler und sozialer Fähigkeiten zusammenfallen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit, die weltweit rund 65 Prozent der Demenzfälle ausmacht – und aktuell nicht heilbar ist.
Dieses Schicksal ereilt dabei auch hierzulande immer mehr Menschen. Zum Ende des Jahres 2021 lebten in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Rund 440.000 Menschen im Alter 65 plus kamen allein in dem Jahr hinzu, berichtet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Wegen der Alterung der deutschen Gesellschaft nimmt die Zahl der Betroffenen zu. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland im Jahr 2050 bis zu 2,8 Millionen Menschen daran erkrankt sein.
24-Stunden-Betreuung gefordert
Keine schönen Aussichten. Zumal die Betroffenen – gerade in späteren Phasen der Demenzerkrankung – in aller Regel auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen sind. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 den Pflegebedürftigkeitsbegriff in der sozialen Pflegeversicherung ausgeweitet. Die drei Pflegestufen wichen damit den fünf Pflegegraden, die auch nachlassende geistige Fähigkeiten berücksichtigen.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (GKV) oder von Medicproof (PKV) bewerten seitdem die sechs Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Lasten, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jeden Bereich gibt es Punkte, mittels derer die Gutachter die Pflegebedürftigen in einen von fünf Pflegegraden einordnen – Pflegegrad 1 gilt für Personen mit geringer Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen.
Je nach Pflegegrad gibt es dann unterschiedlich hohe Geld- und Sachleistungen von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. In Pflegegrad 2 liegt das monatliche Pflegegeld etwa bei 332 Euro, in Pflegegrad 5 sind es 947 Euro. Es steht zur freien Verfügung und kann etwa für die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Putzfrau eingesetzt werden. Auch für die stationäre Pflege im Heim werden monatliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Bleiben wir bei Pflegegrad 2 und 5, sind das 770 beziehungsweise 2.005 Euro monatlich.
Angesichts der stetig steigenden Kosten in der Pflege ist das aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) beträgt die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten für stationäre Pflege und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, im bundesweiten Durchschnitt 2.468 Euro. 2022 waren es noch 2.179 Euro. Wobei die Spanne von 1.868 bis 2.847 Euro reicht, es hängt vom Bundesland ab.
Private Vorsorge ist ein Muss
Die Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen stetig weiter. „Gründe hierfür sind gestiegene Kosten in allen Bereichen und dass Leistungszuschläge nur für die reinen Pflegeaufwendungen gewährt werden“, erklärt Michael Kleinlein aus der Leistungsabteilung der Universa.
Die beiden größten Posten beim Eigenanteil allerdings sind die Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Sie müssen weiterhin komplett vom Pflegebedürftigen beglichen werden. Die eigene Vorsorge über eine private Pflegezusatzversicherung wird daher immer wichtiger. „Diese sollte nicht nur über alle fünf Pflegegrade im Pflegeheim leisten, sondern auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste“, empfiehlt Kleinlein.
Demenz in Deutschland: Eine tickende Zeitbombe?
Vor 2 Monaten[…] Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Schockdiagnose Demenz – private Pflegevorsorge ist ein Muss – Pfefferminzia.de […]
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