- Von Redaktion
- 04.10.2024 um 14:18
Um im Ruhestand den bisherigen Lebensstandard zu halten, kann die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zusätzlicher Baustein neben der gesetzlichen Rente sinnvoll sein. Denn die gesetzliche Rente reicht für viele nicht aus, um im Ruhestand den bisherigen Lebensstandard halten.
„Dennoch nutzen immer noch wenige die Unterstützungsmöglichkeiten ihres Arbeitgebers wie die betriebliche Altersversorgung“, so Rene Wördemann, bAV-Experte der Ergo Vorsorge Lebensversicherung. Der Experte erklärt daher die Grundlagen der bAV.
Der Arbeitgeber übernimmt bei der bAV die Beitragszahlungen der Betriebsrente. Alternativ können Arbeitnehmer über die sogenannte Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts einzahlen.
Arbeitgeber müssen mindestens 15 Prozent zur bAV beisteuern
Seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent beizusteuern. In eine bAV können Arbeitnehmer darüber hinaus weitere Vorsorgemöglichkeiten integrieren, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung.
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IVS fordert kräftig gelockerte Rentenphase in der bAV
Für Angestellte, deren Arbeitgeber bisher keine bAV anbietet, gibt es gute Nachrichten: Sie haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. Neben dem Vorteil, die spätere Rente aufzustocken, profitieren Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente zudem von Steuervorteilen sowie geringeren Sozialabgaben, da die Beiträge direkt von ihrem Bruttogehalt abgehen.
Der steuerfreie Höchstbeitrag liegt derzeit bei 7.248 Euro im Jahr, sowie bei 3.624 Euro für Sozialabgaben.
Das entspricht 8 Prozent beziehungsweise 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
Zwar fallen auf die späteren Auszahlungen Steuern an. Allerdings sind diese meist geringer als im aktiven Erwerbsleben. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss ist die Entgeltumwandlung daher eine sinnvolle Vorsorgeform.
Beim Jobwechsel ist die angesparte Zusatzrente sicher
Doch was passiert bei einem Jobwechsel mit der Betriebsrente? Die bisher angesparte Zusatzrente ist ihnen sicher. Generell ist es möglich, den bestehenden Vertrag bei Einzahlungen in eine Direktversicherung mitzunehmen – der neue Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.
Lehnt dieser ab, können Arbeitnehmer den Vertrag entweder ruhen lassen, die Beiträge selbst von ihrem Nettogehalt einzahlen – dann allerdings ohne Steuervorteile – oder die bisherige bAV auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen. Es existieren demnach viele Möglichkeiten, um dauerhafte Einzahlungen in die bAV-Verträge zu gewährleisten.
Geht der Arbeitgeber insolvent, stellt das die meisten Mitarbeiter vor große finanzielle Herausforderungen.
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist die Betriebsrente in jedem Fall sicher.
Entweder übernimmt der Pensionssicherungsverein oder das Versicherungsunternehmen die Rentenzahlungen im Ruhestand.
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber sind freiwillig
Neben der bAV haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den Ruhestand zu sparen. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform und unterstützt damit beim Vermögensaufbau. Die Zuschüsse können etwa in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondsparplan fließen. Diese Leistung ist freiwillig.
Arbeitnehmer, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, erhalten außerdem eine Förderung vom Staat. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zuschüsse der VL für die bAV zu nutzen.
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