- Von Andreas Harms
- 07.10.2024 um 15:57
Es ist ja nicht alles schlecht, das gibt auch der Bund der Versicherten (BdV) zu. Einiges verbessert der vom Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Christian Lindner (FDP) veröffentlichte Gesetzentwurf für die neue staatlich geförderte Altersvorsorge durchaus. Nämlich indem er tatsächlich das Zulagesystem vereinfacht und die Zulagehöhe an die Beiträge koppelt. Und indem er mehr Auswahl verspricht, zum Beispiel über das selbstverwaltbare Altersvorsorgedepot und den Wegfall von Garantie- und Verrentungspflicht. Das teilt der Verbraucherschutzverband jetzt mit. Man könnte das als Lob verstehen.
Doch dann kommen die Kritikpunkte. Die beginnen damit, dass es keinen öffentlich-rechtlich verwalteten Investmentfonds als Standard für Unentschlossene gibt. „Damit werden hauptsächlich diejenigen profitieren, die gut informiert sind und die Herausforderungen finanzieller Eigenvorsorge selbständig meistern können. Ein öffentlich organisiertes Standardprodukt hätte auch denen geholfen, für die Geldfragen und Altersvorsorge ein echter Angang sind. Wo finden sie Orientierung und Rat?“, fragt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.
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Rehmke sieht deshalb Schlimmes auf die Menschen zukommen: „Man spürt förmlich das Händereiben der großen Vertriebsmaschinen, die mit dem hemmungslosen Verkauf provisionsgetriebener und kostenschwerer Mangelprodukte der Finanzindustrie schon ihren Anteil am Riester-Renten-Desaster hatten.“
Weshalb man beim BdV auf Transparenz und Vergleichbarkeit hofft. Die Kunden sollen sich ein konkretes Bild über Chancen und Risiken der Anlageformen und Produkte machen können. Maßgeblich dafür sei ein klarer Kostenausweis.
Schon vor ein paar Tagen hatte der BdV seine Position zu PDF gebracht. Hier daraus einige Forderungen:
- Im Altersvorsorgedepot sollen neben Investmentfonds auch Einzelaktien erlaubt sein (Anm. d. Red.: ist im Entwurf so vorgesehen)
- Zwar soll ein Referenzdepot als Standardanlage gelten und für beratungsfreie Vermittlung (zum Beispiel online) vorgesehen sein. Doch der Vorschlag ist dem BdV zu unscharf, vor allem Kostenstruktur und Kostenhöhe seien nicht vorgegeben.
- Zwar soll eine Plattform (mit der Bafin als Träger) die Produkte über die Gesamtkostenausweise der PRIIPs-Verordnung vergleichbar machen. Das geht aber laut BdV schlechter als derzeit über die Chance-Risiko-Klassen in den Produktinformationsblättern (PIBs)
- Das Finanzministerium soll zeitnah (wie im Entwurf erlaubt) nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.
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