- Von Barbara Bocks
- 22.10.2024 um 13:21
Mitte September hat Bundesfinanzminister Christian Lindner den aktuellen Entwurf zum Altersvorsorgedepot vorgestellt (Pfefferminzia berichtete).
„Der Entwurf enthält positive Ansätze. Aber die Regelungen bleiben in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück und schaffen sogar neue Unsicherheiten“, erklärt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV).
Zu den positiven Punkten zählen die Verbraucherschützer vom BdV, dass die Bundesregierung eine neue Fördersystematik mit beitragsproportionalen Zulagen einführt, einen Berufseinsteigerbonus und eine Bonuszulage für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.
Einfacheres Fördersystem beim Altersvorsorgedepot
Diese Ansätze seien für viele Personen, insbesondere bei schwankendem Einkommen, weniger kompliziert als das bisherige Fördersystem. Dass die Versicherungspflicht wegfallen soll, beseitigt außerdem aus Sicht des BdV eine entscheidende Schwachstelle der aktuellen Riester-Verträge.
Die neue Produktkategorie „Altersvorsorgedepot-Verträge“ beziehe kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte in den Förderrahmen ein, die am Markt etabliert seien, die der Gesetzgeber aber bislang ignoriert habe.
„Endlich erhalten auch kostenarme und rentierliche Investments über ein Depot eine Förderung“, sagt Rehmke.
Lebens- oder Rentenversicherungen mit ihren „undurchsichtigen Kostenbelastungen, nachteiligen Langlebigkeitsfiktionen und Überschüssen nach dem Gießkannenprinzip“ könnten sich Personen „fortan getrost sparen“, schimpfen die Verbraucherschutz in gewohnter Manier.
Das Problem dabei: „Diese Information muss auch bei den Leuten ankommen. Das ist angesichts des marktbeherrschenden Provisionsvertriebs eine ziemliche Hürde“, so Rehmke weiter.
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Weniger Transparenz beim aktuellen Entwurf
Einige Mängel im Referentenentwurf gefährden aus Sicht des BdV jedoch die Ziele der Reform. „Die Umstellung der Produktinformationspflichten auf die EU-PRIIPs-Verordnung bedeutet einen erheblichen Rückschritt in der Transparenz“, sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos.
„Statt für mehr Vergleichbarkeit sorgt der Entwurf hier für Verbraucherinnen und Verbraucher für Verwirrung. Die bisherige PIA-Methode ist eindeutig klarer.“
Ein weiteres Problem ist aus Sicht des BdV die fehlende Klarheit, wenn es um darum geht, Altersvorsorgeleistungen auf die Grundsicherung anzurechnen.
„Anders als bei Renten bleibt offen, in welchem Umfang die Leistungen aus Auszahlungsplänen beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über Freibeträge teilweise anrechnungsfrei bleiben“, so Papaspyratos. Der BdV fordert daher Nachbesserungen in diesem Bereich.
Die komplette Stellungnahme des Bund der Versicherten finden Sie hier.
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