- Von Oliver Lepold
- 04.11.2024 um 14:25
Pfefferminzia: Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerprüfer, Notare, Ärzte und Apotheker gehören zu den Kammerberufen. Was prädestiniert sie für eine Basisrente?
Burkard Neidert: Die meisten Freiberufler verdienen überdurchschnittlich gut. Damit haben sie gleichzeitig eine recht hohe Steuerbelastung. Ihr Versorgungsbedarf im Alter ist zudem sehr ausgeprägt. Da die Beiträge für eine Basisrente steuerlich abzugsfähig sind und sich das insbesondere bei einer hohen steuerlichen Progression vorteilhaft auswirkt, sind die Kammerberufe eine besonders wichtige Zielgruppe für Berater.
„Das Altersvorsorgedepot wird den Absatz der Basisrente beflügeln“
„Die Basisrente lohnt sich auch für mittlere Einkommen“
Besser beraten mit der Basisrente
Die Kammerberufe haben eigene Versorgungswerke. Inwieweit steht die Basisrente in Konkurrenz dazu?
Neidert: Freiberufler verfügen über eine Pflichtversorgung über ihr berufsständisches Versorgungswerk, können aber darüber hinaus bei weitergehendem Versorgungsbedarf Zuzahlungen in das Versorgungswerk vorzunehmen. Rein steuerlich führt das zum selben Ergebnis, als wenn sie eine private Basisrente abschließen. Insofern ist hier durchaus eine Konkurrenzsituation vorhanden. Berater müssen wissen, dass die allermeisten Freiberufler sich stark mit ihrem berufsständischen Versorgungszweck identifizieren, weil man dort wie in einem Club unter seinesgleichen ist.
Die Kalkulationsgrundlagen der Versorgungswerke sind aber zumindest diskussionswürdig?
Neidert: Viele Versorgungswerke operieren nach dem offenen Deckungsplanverfahren. Das bedeutet, dass die Rentenleistung, die ein Freiberufler besitzt, nicht nur von seiner eigenen Beitragsleistung abhängt, sondern andere Äquivalenzbeziehungen wie der Mittelzufluss an das Versorgungswerk insgesamt und das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern eine wichtige Rolle spielt. Ein Versorgungswerk versteht zudem unter einem Rechnungszins die momentane Verzinsung, keine feste garantierte Verzinsung für 30 oder 40 Jahre. Die Rentenhöhe ist somit nicht garantiert. Wenn Sie das einem Freiberufler erklären, dann fängt er an nachzudenken.
Wie gehen Sie mit diesen kritischen Punkten im Beratungsgespräch um?
Neidert: Sie dürfen keinesfalls mit der Argumentation kommen, lieber Freiberufler, jetzt erkläre ich dir erst einmal, warum die private Basisrente besser ist als die Zuzahlung in dein berufsständisches Versorgungswerk. Sie müssen sachlich argumentieren, damit der Freiberufler im Verlauf des Gesprächs Einsichten gewinnt und versteht, dass es völlig in Ordnung und gut ist, dass er seine Pflichtbeiträge in das Versorgungswerk einzahlen muss. Schließlich generieren die meisten Versorgungswerke auch eine Rente, die deutlich höher ausfällt als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber berufsständische Versorgungswerke haben eben auch ihre Grenzen.
Womit genau kann die Basisrente hier punkten?
Neidert: Mit der Versorgung nach dem Kapitaldeckungsverfahren, klaren Kalkulationsgrundlagen, garantierten Rentenfaktoren, garantierten Sterbetafeln und mit einer gesetzlichen Insolvenzsicherung – all das gibt es beim berufsständischen Versorgungswerk so nicht. Wer als Freiberufler Beiträge zusätzlich für seine Altersvorsorge investieren möchte, findet hier klare Argumente für eine bessere Versorgung.
Wie reagieren Sie auf das Argument: „Um meine Beiträge wieder herauszubekommen, muss ich steinalt werden“?
Neidert: Dieser Einwand kommt regelmäßig. Ich antworte mit sachlichen Informationen. Ich zeige den Freiberuflern auf der Website der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen Informationen zu ihrer Lebenserwartung. Denn sie werden gut vier Jahre älter als der Durchschnitt der Bevölkerung. Danach errechne ich den Barwert aller Einzahlungen in die Basisrente und ziehe den Steuervorteil ab. Dieser Nettobarwert lässt sich dann dem Barwert der Nettorente gegenüberstellen, also der Rente nach Steuern. Der Break-Even-Punkt, an dem sich die beiden Nettobarwerte gleichen, liegt immer weit innerhalb der Lebensspanne, in der Regel um das 70. Lebensjahr herum. Da sagt der Kunde dann, das schaffe ich auf jeden Fall, die Basisrente lohnt sich für mich.
Was würden Sie Beratern raten, die sich diese Zielgruppe erschließen möchten?
Neidert: Keine Besserwisserei und kein Angriff auf das Versorgungswerk! Das führt nur zu Abwehrhaltung. Ich rate dazu, sich genau mit den Kalkulationsgrundlagen von berufsständischen Versorgungswerken zu befassen. Argumentieren Sie stets sachlich auf Augenhöhe. Und bauen Sie sich ein Netzwerk zu Steuerberatern auf, weil diese ihre freiberuflichen Mandanten gern zu fachkundigen Beratern schicken.
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