- Von Andreas Harms
- 12.11.2024 um 09:05
Wenn es um Nachhaltigkeitsberichte geht, ist es nicht neu, dass zwischen „gut meinen“ und „gut machen“ zuweilen enorm große Unterschiede bestehen. Vor allem, wenn es um Gesetze und Regulatorik geht.
Einen eindrucksvollen Beleg dafür liefert die CSRD-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Ausgesprochen heißt das „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und sorgt dafür, dass Unternehmen regelmäßig berichten, wie nachhaltig sie arbeiten. Die Richtlinie trat 2023 in Kraft und greift seit Anfang 2024. Sie ist Teil des „European Green Deal“, den die Europäische Kommission im Dezember 2019 vorstellte und der die EU bis 2050 klimaneutral machen soll.
Tüv und GDV bemängeln Entwurf für Nachhaltigkeitsberichte
CSRD-Berichte kosten pro Versicherer bis zu 464.000 Euro
„Regulatorische Vorgaben für die Präferenzabfrage sind Murks“
„Wichtiges Instrument der unternehmerischen Berichterstattung“
Selbstverständlich müssen auch Finanzunternehmen wie Versicherer oder Investmentgesellschaften die CSRD-Richtlinie befolgen. Doch das sorgt für einigen Unmut. Dabei geht es gar nicht mal um Konzept und Gedanke an sich, denn das tragen die meisten Beteiligten gern mit.
So sagte Christoph Jurecka, Finanzvorstand der Munich Re, schon im Oktober 2023 bei einem Mediengespräch des Branchenverbands GDV: „Wir sind sehr für eine standardisierte, hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung, denn entsprechende Daten von hoher Qualität sind ein Eckpfeiler für die nachhaltige Transformation.“
Ähnlich sieht man es beim auf nachhaltige Aktienanlagen spezialisierten Investmenthaus Ökoworld. „Regulierte und standardisierte Nachhaltigkeitsberichte können ein wichtiges Instrument im Rahmen der unternehmerischen Berichterstattung sein“, sagt Mathias Pianowski, Geschäftsleiter und Leiter Nachhaltigkeits-Research bei der Ökoworld. Pianowski ergänzt kritisch: „Allerdings bringen mehr Daten nicht automatisch mehr brauchbare Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, sondern eher Frust bei Berichterstellern und Anwendern. Was wir vielmehr brauchen, sind einfache, aber entscheidungsorientierte Informationen. Hier muss die Regulierung nachbessern.“
Wobei Ökoworld sogar auf beiden Seiten gleichzeitig steht: Sie ist als Aktienmanager einerseits Empfänger dieser Berichte. Andererseits ist sie als börsennotierte Aktiengesellschaft selbst ihren Aktionären und anderen Gruppe solche Rechenschaft schuldig.
Auch der GDV spendet zunächst Beifall. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist richtig und wichtig. Ohne hochwertige ESG-Daten sind keine nachhaltige Investitions- und Geschäftsentscheidungen möglich“, erklärt ein GDV-Sprecher gegenüber Pfefferminzia.
Manches Haus hat sogar schon vor der CSRD-Richtlinie seine Aktivitäten in Nachhaltigkeitsberichten zusammengefasst.
Zum Beispiel die R+V. „Auf freiwilliger Basis hat die R+V bereits seit zehn Jahren einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und darin ihre Aktivitäten in Sachen Nachhaltigkeit gebündelt. Mit der neuen Berichtspflicht werden diese Themen künftig im R+V-Lagebericht verpflichtend aufgenommen und testiert“, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit.
Und Edzard Bennmann, Kommunikationschef bei der Signal Iduna, zieht bereits ein kleines Fazit: „Die Einführung der CSR-Berichtspflicht hat zunächst zu einer deutlich intensiveren Auseinandersetzung der Unternehmen mit Nachhaltigkeitsthemen geführt. Das hatte überwiegend positive Effekte: Nachhaltigkeitsstrategien wurden entwickelt und konkrete Ziele definiert.“
Was Versicherer an ihrer Pflicht, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, nervt, lesen Sie auf der zweiten Seite.
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