Vermittler müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen - sonst drohen Strafen. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 03.12.2024 um 08:55
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Es herrscht weitgehend Einigkeit, dass die Abfrage zu den Vorlieben der Kunden in Sachen Nachhaltigkeit, viel zu komplex ist. Sie deshalb zu ignorieren ist allerdings keine Lösung. Es drohen Strafen.

Soll das Thema Nachhaltigkeit bei Ihren Anlagen berücksichtigt werden? Die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz der Kunden im Beratungsgespräch macht Vermittlern von Anlageprodukten das Leben schwer. Bei Bedarf muss zunächst einmal umfassend über Nachhaltigkeit aufgeklärt werden, und beantworten die Kunden die Eingangsfrage mit einem Ja, geht die Fragerei erst richtig los.

„Bis zu 30 ergänzende Detailfragen können folgen. Da sagen Kunden häufig von sich aus nein und erachten es als ausreichend, wenn ihnen auch Anlagevorschläge unterbreitet werden, die Nachhaltigkeit berücksichtigen, ohne dass sie konkrete Festlegungen treffen müssen“, sagt Martin Klein, Vorstand des Votum Verbands.

Auch für Marcel Blumenthal enthält der Abfrageprozess zu viele Fragen, die zu tief in die quantitative Methodik einsteigen. „Selbst Kunden, für die bereits feststeht, dass sie unbedingt Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen möchten, resignieren bei den Auswahlmöglichkeiten“ beklagt der Direktor für Banken- und Vermittlervertrieb bei Ökoworld.

Abfrage muss korrekt dokumentiert werden

Vermittler sollten allerdings nicht resignieren – auch wenn die Abfrage komplex ist und alle nervt. Das Thema Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch nur kurz anzureißen oder gar keinen Raum zu geben und einfach nein anzukreuzen ist keine gute Idee. „Wenn der Vermittler tatsächlich, ohne dass dies auch der Wille des Kunden ist, dokumentiert, dass keine Nachhaltigkeitspräferenzen vorliegen, hätte das die gleichen Folgen, wie jede andere falsche Dokumentation, wenn sie denn beweisbar ist und zu einem Schaden für den Kunden führt. Eventuell hätte es auch wettbewerbsrechtliche und aufsichtsrechtliche Folgen“, warnt AfW-Vorstand Norman Wirth und betont gleichzeitig, dass er dies nur für einen sehr theoretischen Fall halte und nicht davon ausgehe, dass Vermittler einfach nein ankreuzen.

Auch dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist nicht bekannt, dass Vermittler ihrer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz nicht nachkommen. „Wir stellen für alle Vermittler eine Checkliste hierfür zum Herunterladen bereit, die viel genutzt wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz und weist darauf hin, dass die Abfrage im Beratungsprotokoll zwingend dokumentiert werden muss. „Auch wenn ein Vermittler einen Kunden als uninteressiert gegenüber Nachhaltigkeitsvorgaben einschätzt, muss er das Thema Nachhaltigkeit ansprechen und dokumentieren“, so Heinz.

DIHK beklagt fehlende Umsetzungskriterien

Und was sagen die IHKn, die Kontrollorgane der Vermittlerschaft? Auch ihnen liegen nach Auskunft einer Sprecherin der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) keine gesicherten Hinweise darüber vor, dass Vermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen nicht abfragen, ebenso wenig seien Beschwerden in die Richtung bekannt. „Sollte es in Zukunft Beschwerden geben, werden sie durch die jeweils zuständige IHK geprüft und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen verhängt, zum Beispiel Bußgelder oder die Rücknahme der Erlaubnis. Die Instrumente ergeben sich aus dem Verwaltungsverfahrensrecht“, so die Sprecherin.

Auch sie übt Kritik: Trotz der klaren gesetzlichen Aufgabenstellung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz fehle es noch weitgehend an Umsetzungskriterien. Diese Unsicherheit erschwere es Unternehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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