Mann probiert Brille beim Optiker: Eine eigene bKV bieten einige Unternehmen ihren Mitarbeitern an. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 25.11.2024 um 17:07
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Eine bKV bieten immer mehr Firmen ihren Mitarbeitern als Zusatzleistung an. Viele sind davon sogar begeisterter als von einer Gehaltserhöhung. Zu diesem Schluss kam zumindest eine aktuelle Studie.

Zum 30. Juni 2024 haben über 47.000 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) oder Pflegeversicherung angeboten. Das sind fast 20 Prozent mehr als zum Jahresende 2023. Zu diesen Erkenntnissen kommt der PKV-Verband.

Er hat in dieser Zahl nur jene Arbeitgeber berücksichtigt, die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig tragen. Zum Halbjahr 2024 hatten über 2,3 Millionen Personen eine solche betriebliche Absicherung, darunter 461.600 eine betriebliche Pflegeversicherung.

Für Unternehmen zählt das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge aus Sicht des Verbands zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Und Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen:

  • Laut einer Umfrage aus dem November 2023 ist für rund 45 Prozent der Befragten eine bKV wichtiger als andere Firmen-Extras wie Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefone.
  • Laut der Umfrage ist die betriebliche Krankenversicherung sogar jedem vierten Arbeitnehmer wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch ist die Zustimmung in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen.

Seit dem Jahr 2020 sind Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Durch das Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen, informiert der PKV-Verband.

Arbeitgeber kann Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren

Konkret bedeutet dies aus Sicht des PKV-Verbands, dass Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können. Diese Grenze hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass sie diese ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewähren.

Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.

Die bKV können Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bausteinen entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen zusammensetzen. Sie soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergänzen und Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen.

Dazu zählen beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherungen.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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