Amtsgericht Charlottenburg in Berlin: Dort stellte die Bafin den Insolvenzantrag für die Element Insurance © picture alliance / Markus C. Hurek
  • Von Andreas Harms
  • 13.01.2025 um 20:18
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Im Fall der angeschlagenen Versicherungsgesellschaft Element Insurance gibt es neues vom vorläufigen Insolvenzverwalter. Demnach versucht er, das Vertragsportfolio auf einen solventen Versicherer zu übertragen. Für die Versicherten hat er aber eine schlechte Nachricht. Ein paar Tipps, was Versicherte tun sollten, kommen hingegen vom Bund der Versicherten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter des Insurtechs Element Insurance, Friedemann Schade, hat erklärt, wie es jetzt weitergehen soll. Demnach hat er begonnen, sich mit wesentlichen Partnern des Unternehmens – insbesondere Assekuradeure beziehungsweise MGA-Partner (Managing General Agent) – abzustimmen.

Daraufhin erklärte Schade: „Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner Policen-Gruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der Bafin abstimmen.“

Hintergrund: Das Berliner Insurtech Element Insurance hat ernste wirtschaftliche Probleme. Die Finanzaufsicht Bafin stellte beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag für das Unternehmen (Aktenzeichen: 36e IN 8660/24). Im Dezember 2024 hatte Element gegenüber der Bafin seine Überschuldung angezeigt (mehr dazu hier).

Element bezeichnet sich selbst als volldigitalen „White-Label-Anbieter von Versicherungslösungen“. Es erstellt Fondspolicen für andere, zum Beispiel Assekuradeure, die diese dann unter eigenem Namen ihren Kunden anbieten. Die Lizenz der Bafin als Versicherungsunternehmen erhielt Element im Oktober 2017.

Rechtsanwalt Schade will zusammen mit der Element-Geschäftsleitung und der Finanzaufsicht Bafin herausfinden, ob sich das Element-Vertragsportfolio auf eine zahlungsfähige Versicherungsgesellschaft übertragen lässt. Klappe das nicht, so heißt es weiter, würden die Versicherungsverträge binnen Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enden. Und zwar ohne gesonderte Kündigung. Schade rechnet damit, dass das Insolvenzverfahren (bisher ist es nur ein vorläufiges) im Februar eröffnet wird.

Kein Geld mehr für Schadenfälle

Eine schlechte Nachricht gibt es für die Versicherten: Zwar prüfen die Element-Partner und deren Mitarbeiter nach wie vor die Schadenfälle. Geld fließt dafür jedoch nicht mehr.

Stattdessen seien die Schäden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzumelden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen bedient. Auf dieses Sicherungsvermögen haben alle Schadengläubiger vorrangigen Anspruch vor allen anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen aber nicht für alle Schäden ausreichen, würden die Ansprüche quotal bedient, heißt es weiter.

Inzwischen hat sich auch die Verbraucherschutzvereinigung Bund der Versicherten (BDV) zur Sache geäußert. Er empfiehlt, dass Versicherte ihre Verträge so schnell wie möglich prüfen und sich um neuen Schutz bei zahlungskräftigen Anbietern kümmern. „Schnellstmöglich sollten deshalb zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über Element versichert sind“, sagt BDV-Chefökonom Constantin Papaspyratos.

Das sei gar nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, so Papaspyratos: „Teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und Element ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt.“ Kooperationspartner seien unter anderem: Autoprotect, Asspario, die Bayerische, Direkt-AS, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant.

Es gehe unter anderem um Verträge in den folgenden Sparten: Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, KFZ-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weitere Nischendeckungen.

Was Makler tun sollten

Darauf, was Makler jetzt tun sollten, geht wiederum der Branchenbeobachter Stephan von Heymann in einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform Linkedin ein. Zunächst geht er davon aus, dass Makler kein sogenanntes Auswahlverschulden nach Paragraf 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) trifft. Denn es habe keinerlei Vorwarnungen gegeben.

Um jetzt aber das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Vermittler ihre Kunden zeitnah über die Sache informieren und Angebote zu Anschlussverträgen einholen, um vorbereitet zu sein und mögliche Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Sie sollten die Möglichkeit anbieten, den Versicherer zu wechseln: „Ich rate dazu Angebote für den Fall einzuholen, dass die Assekuradeure keine neuen Risikoträger präsentieren und die Verträge tatsächlich im Mai auslaufen lassen.“

Über diese Frist sollten die Vermittler ihre Kunden frühzeitig informieren und entsprechende Angebote zu Anschlussverträgen einholen. Lücken im Versicherungsschutz gelte es zu vermeiden. „Eine verspätete Reaktion könnte als Verletzung der Betreuungspflichten ausgelegt werden“, so von Heymann.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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