Bundesministerium der Finanzen in Berlin: Neuer Basiszins festgelegt © picture alliance / Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman
  • Von Andreas Harms
  • 20.01.2025 um 14:34
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Am ersten Werktag des neuen Jahres wird stets die Vorabpauschale auf wiederanlegende Investmentfonds fällig. Um die zu errechnen, ist der Basiszins nötig. Den hat jetzt das Bundesfinanzministerium für 2025 festgelegt.

Die bislang letzte Vorabpauschale ist noch gar nicht so lange her, da gibt es vom Bundesfinanzministerium bereits die Grundlage für die nächste. Denn wie es mitteilt, beträgt der für die Vorabpauschale benötigte Basiszins für den nächsten Termin genau 2,53 Prozent. Der zuletzt relevante Basiszins betrug 2,29 Prozent, galt für 2024 und griff am 2. Januar 2025.

Grundlage für den Basiszins ist die Rendite von genau 15 Jahre laufenden Bundesanleihen mit jährlichem Zinskupon. Von denen gibt es am Finanzmarkt nur sehr wenige und meistens gar keine. Weshalb die Bundesbank die Rendite als theoretischen Wert über die Renditen der anderen Bundesanleihen ausrechnet.

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Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?

Der Termin für die nächste Vorabpauschale ist der 2. Januar 2026. Sie bezieht sich dann auf das Anlagejahr 2025. Doch als zugeflossen gilt sie erst am ersten Werktag des darauffolgenden Kalenderjahres. Und weil in der Steuer grundsätzlich das Zuflussprinzip gilt, fällt die Pauschale für 2025 in den Sparerfreibetrag von 2026 (Reicht der nicht aus, werden Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag fällig). Ist zwar nicht ganz logisch, dafür aber konsequent.

Die Vorabpauschale wird auf alle Investmentfonds fällig (auch ETFs), die Dividenden und Zinsen zum Teil oder komplett automatisch wiederanlegen (thesaurieren). Ob ein Fonds das tut, steht in den Informationsblättern, zum Beispiel dem Factsheet oder dem PRIIP KID.

Die Vorabpauschale soll verhindern, dass – negativ formuliert – der Staat erst beim Verkauf der Fonds Steuern auf den Gewinn erhält. Das kann bei langer Haltedauer Jahrzehnte dauern. Positiv formuliert, verhindert die Vorabpauschale, dass sich für Anleger über die Jahrzehnte eine enorme Steuerlast aufbaut. Stattdessen wird vorab jedes Jahr schon mal ein Stückchen abgerechnet.

Dabei greift eine Formel, zu der auch der erwähnte Basiszins gehört. Sie lautet: Rücknahmepreis der Fondsanteile mal Basiszins mal 0,7. Und weil der Basiszins ja nun bekannt ist, brauchen Anleger im kommenden Jahr von ihrem Fondsbestand des Jahresendes nur 1,771 Prozent zu errechnen und haben dann den Basisertrag.

Von dem müssen sie dann bereits ausgeschüttete Erträge beziehungsweise eventuelle Teilfreiheiten abziehen (Welche das sind, erklären wir hier). Der Rest ist die neue Vorabpauschale.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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